03.07.2024, Zug | Information

Fahrassistenzsysteme werden für neue Fahrzeuge obligatorisch.

Ab dem 7. Juli 2024 werden diverse Fahrassistenzsysteme für neue Personenwagen, Lieferwagen, Lastwagen, Busse und Gesellschaftswagen obligatorisch.

Fahrassistenzsysteme leisten einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.
In den nächsten Jahren werden mehrere Fahrassistenzsysteme für Personenwagen, leichte Nutzfahrzeuge, Lastwagen, Busse und Gesellschaftswagen obligatorisch.