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31.08.2026, Zug | Medienmitteilung

Zukunft der Wasserinfrastruktur sichern

Für den Ausbau einer zukunftsgerichteten und generationenübergreifenden Wasserinfrastruktur im Kanton Zug hat der Kantonsrat einen Rahmenkredit von insgesamt 170 Millionen Franken beschlossen. Damit wird die Wasserinfrastruktur saniert und ausgebaut. Ziel ist es, die Bevölkerung langfristig mit genügend Trinkwasser zu versorgen und die Abwasserinfrastruktur instand zu halten. Der Beschluss tritt am 1. September 2026 in Kraft.

Die Baudirektion liess im Jahr 2023 in Zusammenarbeit mit der Sicherheitsdirektion, den Gemeinden und den Wasserversorgungen eine gemeindeübergreifende Wasserversorgungsplanung für die nächsten 50 Jahre erstellen. Dabei wurden das Bevölkerungswachstum sowie die zu erwartenden Wetterereignisse berücksichtigt. Die Ergebnisse zeigen, dass aktuell im Kanton Zug genügend Trinkwasser zur Verfügung steht. Bereits in rund 20 Jahren wird aber bei hohem Wasserbedarf und bei erhöhter oder anhaltender Trockenheit eine Mangellage erwartet. Um dies zu verhindern, soll die Versorgungsinfrastruktur auf das Bevölkerungswachstum und Trockenheitsereignisse abgestimmt werden.

Neues Seewasserwerk geplant

Im Bericht «Planung Trink- und Brauchwasser Kanton Zug» ist festgehalten, dass die künftige Bereitstellung von zusätzlichem Trinkwasser notwendig ist. Dafür steht in den Seen genügend Wasser zur Verfügung, das zu Trinkwasser aufbereitet werden kann. Im Ägerital besteht bereits ein Seewasserwerk, das zusammen mit den Wasserversorgungen den Trinkwasserbedarf sichert. Bis zum Jahr 2040 sieht die kantonale Wasserversorgungsplanung den Bau eines Seewasserwerks am Zugersee im Gebiet Oberwil bei Zug vor. Zudem sollen Verbindungsleitungen zwischen den Wasserversorgungen ausgebaut werden, damit Trinkwasser je nach Bedarf über die Gemeindegrenzen hinaus ausgetauscht werden kann.

Infrastrukturkosten tief halten

Für den Ausbau der Wasserinfrastruktur hat der Kantonsrat im Frühling 2026 einen Rahmenkredit von insgesamt 170 Millionen Franken beschlossen, wovon 60 Millionen Franken für den Ausbau der Trinkwasserversorgung von regionaler Bedeutung und 110 Millionen Franken für die Sanierung und den Betrieb der Abwasserentsorgung vorgesehen sind. Der Kredit hat eine Laufzeit von 25 Jahren und wird aus den künftigen Erträgen der OECD-Mindeststeuer Zug gespiesen; genügen diese Mehrerträge nicht, wird der Restbetrag aus der Erfolgsrechnung bezahlt.

Damit leistet der Kanton Zug einen wichtigen Beitrag, um die Kosten der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung langfristig tief zu halten. Die Zuger Bevölkerung profitiert so langfristig von ausreichend Trinkwasser in guter Qualität zu moderaten Kosten. Der Kantonsratsbeschluss tritt am 1. September 2026 in Kraft, nachdem die Referendumsfrist unbenutzt abgelaufen ist. Für die Umsetzung ist die Baudirektion zuständig.

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Die Trinkwasserversorgung für die Zukunft sichern.

Trinkwasserversorgung
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