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26.08.2026, Information

Neue Regeln für die Beurteilung an den Zuger Schulen

Der Bildungsrat des Kantons Zug hat die Regeln für die Beurteilung an den gemeindlichen Schulen weiterentwickelt. Ziel ist eine ganzheitliche, transparente und nachvollziehbare Beurteilung, welche das Lernen der Schülerinnen und Schüler unterstützt.

Die Regeln für die Beurteilung an den gemeindlichen Schulen werden im öffentlich zugänglichen Promotionsreglement festgehalten. Dieses Reglement wurde vom Bildungsrat zusammen mit den Grundsätzen «Beurteilen und Fördern» überarbeitet. Die Änderungen gelten seit dem Start ins neue Schuljahr.

Ganzheitliche Beurteilung

Die Beurteilung durch die Lehrperson erfolgt weiterhin dreiteilig:

  • Formativ (fördernd): Die Lehrperson gibt während des Lernprozesses Rückmeldungen. Diese helfen den Schülerinnen und Schülern, ihre Stärken und Schwächen zu erkennen und gezielt weiterzulernen.
  • Summativ (bilanzierend): Die Lehrperson überprüft, was die Schülerinnen und Schüler gelernt haben. Dazu gehören insbesondere Prüfungen und andere Leistungsnachweise.
  • Prognostisch (zukunftsorientiert): Die Lehrperson berücksichtigt die Entwicklung und das Potenzial einer Schülerin oder eines Schülers. Diese Beurteilung spielt beispielsweise bei Laufbahnentscheiden eine wichtige Rolle.

Kantonale Rahmenvorgaben für Prüfungen

Neu wird klarer geregelt, wie Leistungen beurteilt werden, wie Zeugnisnoten entstehen und welche Informationen Schülerinnen und Schüler sowie Eltern erwarten dürfen. Zeugnisnoten sollen nachvollziehbar sein und keine Überraschungen enthalten. 

Grundsätzlich werden Prüfungsergebnisse in Form von Noten ausgewiesen. Noten werden in Form von Viertel-, halben und ganzen Noten erteilt. In den unteren Klassen ist auch die Anwendung von Begriffen oder Zeichen erlaubt. 

Zudem müssen die Notenskalen für Schülerinnen, Schüler und Eltern transparent gemacht werden. Diese müssen wissen, wie viele Punkte für die Prüfungsnote erforderlich sind, beispielsweise für eine genügende Leistung (Note 4) oder eine sehr gute Leistung (Note 6).

Wichtig zu wissen: Die Note entsteht nicht isoliert. Die Lehrperson beurteilt die erbrachte Prüfungsleistung anhand festgelegter Kriterien. Die Note fasst das Ergebnis dieser Beurteilung zusammen.

Zeitnahe Rückgabe und Mindestzahl

Damit die Schülerinnen und Schüler die Ergebnisse ihrer Leistungsbeurteilungen für ihren weiteren Lernprozess nutzen können und die Eltern den Lernstand ihrer Kinder einfach mitverfolgen können, müssen Prüfungen zeitnah zurückgegeben werden. Neu regelt das Promotionsreglement auch die Mindestzahl von Prüfungen, die einer Zeugnisnote zugrunde liegen. Pro Semester müssen mindestens so viele Prüfungen stattfinden, wie im betreffenden Fach pro Woche Lektionen erteilt werden. Damit wird ein anerkannter Orientierungswert aus dem Schweizer Schulrecht übernommen. In Mathematik sind dies in der 4. Primarklasse beispielsweise fünf bilanzierende Prüfungen. Die Stundentafel mit der jeweiligen Lektionenzahl ist im ebenfalls öffentlich zugänglichen Reglement zum Schulgesetz festgehalten. 

Regierungsrat Stephan Schleiss fasst das Ergebnis der Weiterentwicklung zusammen: «Die Beurteilung bleibt ganzheitlich und anspruchsvoll. Die neuen Regeln schaffen in der Schule und zu Hause mehr Klarheit.» 

Kontakt

Stephan Schleiss

Regierungsrat