03.07.2026, Information
Gewaltfreie Erziehung – seit 1. Juli 2026 im Zivilgesetzbuch verankert
Seit dem 1. Juli 2026 ist das Recht von Kindern auf eine gewaltfreie Erziehung im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (Art. 302 ZGB) verankert.
Das Gesetz hält fest, dass Eltern ihre Kinder ohne Anwendung von Gewalt erziehen müssen, insbesondere ohne körperliche Bestrafungen und andere Formen erniedrigender Behandlung. Zudem sind die Kantone verpflichtet sicherzustellen, dass sich Eltern und Kinder bei Schwierigkeiten in der Erziehung – gemeinsam oder einzeln – an Beratungsstellen wenden können.
An wen können sich Kinder und Jugendliche wenden?
Kinder und Jugendliche können sich bei Sorgen oder Gewalterfahrungen an eine Vertrauensperson wenden – ausser den Eltern beispielsweise an eine Lehrperson, die Schulsozialarbeit, Verwandte oder andere vertraute Erwachsene. Auch die kostenlose und vertrauliche Beratung 147 von Pro Juventute sowie die nationale Opferhilfe unter der Kurznummer 142 stehen zur Verfügung.
An wen können sich Eltern wenden?
Eltern, die Fragen zur Erziehung haben oder sich in einer belastenden Familiensituation befinden, können sich an Erziehungs- und Familienberatungsstellen, die Schulsozialarbeit, ihre Kinderärztin oder ihren Kinderarzt oder den Elternnotruf wenden. Frühzeitige Unterstützung kann helfen, schwierige Situationen zu entschärfen und gemeinsam gute Lösungen zu finden.
Im Kanton Zug gibt’s zudem ein breites Elternbildungsangebot (zg.ch/elternbildung), welches durch die Direktion für Bildung und Kultur koordiniert wird.
Gut zu wissen
Konflikte gehören zum Familienalltag. Entscheidend ist, dass Kinder mit Respekt begleitet und ohne Gewalt erzogen werden. Bildungsdirektor Stephan Schleiss betont: «Unterstützung in Anspruch zu nehmen, ist ein Zeichen von Verantwortung und Stärke.»
