14.07.2026, Zug | Medienmitteilung
Neue Einführungsverordnung zum Bundesgesetz über die Raumplanung
Der Regierungsrat hat die neue dringliche Einführungsverordnung zum Bundesgesetz über die Raumplanung verabschiedet. Mit der neuen Verordnung werden die Vorgaben der zweiten Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes des Bundes im Kanton Zug umgesetzt. Die EV RPG tritt per 1. August 2026 in Kraft.
Der Bundesrat hat Mitte Oktober 2025 die Revision der Raumplanungsverordnung verabschiedet und damit die zweite Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes abgeschlossen. Mehrere neue bundesrechtliche Bestimmungen erfordern einen kantonalen Nachvollzug. Die entsprechenden Vorgaben des Bundes treten bereits am 1. Juli 2026 in Kraft. Aufgrund dieses engen Zeitplans hat der Regierungsrat eine dringliche Einführungsverordnung ausgearbeitet, damit der Vollzug der neuen Bestimmungen im Kanton Zug zeitnah sichergestellt werden kann.
Regelungen in drei Themenbereichen
Die neue Einführungsverordnung zum Bundesgesetz über die Raumplanung (EV RPG) regelt hauptsächlich drei Themenbereiche: die Einführung von Abbruchprämien für den Rückbau von Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen, die Umsetzung des bundesrechtlichen Stabilisierungsziels für Gebäude und versiegelte Flächen ausserhalb der Bauzonen sowie die Stärkung des Vollzugs bei illegalen Bauten ausserhalb der Bauzonen.
Inhaltlich sind die Regelungen mehrheitlich durch das Bundesrecht vorgegeben. In der EV RPG werden entsprechend primär das Verfahren und die Zuständigkeiten geregelt. Zur Stärkung des Vollzugs bei illegalen Bauten ausserhalb der Bauzonen wird zudem beim Amt für Raum und Verkehr eine Fachstelle Baupolizei geschaffen. Diese unterstützt die Gemeinden fachlich bei komplexen baupolizeilichen Fragestellungen und trägt zu einem einheitlichen Vollzug bei. Die baupolizeilichen Zuständigkeiten verbleiben weiterhin bei den Gemeinden. Die neue EV RPG tritt per 1. August 2026 in Kraft.
Kontakt
Olivier Burger
6301 Zug