08.07.2026, Medienmitteilung
Sonn- und Feiertagsverkäufe im Kanton Zug im Jahr 2026
Die elf Zuger Gemeinden haben entschieden, an welchen öffentlichen Ruhetagen im Dezember 2026 – in diesem Jahr auch am 15. August 2026 – die Verkaufsgeschäfte offen sein dürfen.
Die Daten variieren je nach Gemeinde. Es ist den einzelnen Geschäftsinhaberinnen und -inhabern überlassen, ob sie von der Bewilligung für den Sonn- und Feiertagsverkauf Gebrauch machen wollen.
In den Gemeinden Menzingen, Neuheim und Walchwil findet kein Sonn- und Feiertagsverkauf im 2026 statt.
Kontakt
Carla Dittli, jur. Mitarbeitende, Volkswirtschaftsdirektion Kanton Zug
Tel. +41 41 594 34 91, carla.dittli@zg.ch
