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06.11.2026, Zug | Medienmitteilung

Zug plant ein Zukunftskapital von 900 Millionen Franken

Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat die Schaffung und Bewirtschaftung eines Zukunftskapitals von 900 Millionen Franken. Das Zukunftskapital soll mit seinen Erträgen zusätzlichen Spielraum für künftige Ausgaben schaffen. Über die Verwendung der Mittel entscheidet der Kantonsrat.

Die einmalige Ausstattung von 900 Millionen Franken aus angesammelten Überschüssen der Staatsrechnung ist per 1. Januar 2028 vorgesehen. Das Zukunftskapital wird als Separatfonds im Eigenkapital gebildet. Damit wird der Auftrag des Kantonsrats aus einer Motion zur Aussonderung und zum Aufbau eines Spezialvermögens erfüllt. «Auch kommende Generationen sollen von der heutigen finanziellen Stärke des Kantons profitieren», erklärt Finanzdirektor Heinz Tännler.

 

Langfristige Anlage und Risikobegrenzung

Der Kanton Zug bewirtschaftet die allgemeinen Staatsmittel konservativ unter den Gesichtspunkten der Sicherheit und Sicherstellung der Liquidität. Das Zukunftskapital, das in einem gesonderten Anlageportfolio geführt wird, erlaubt durch seine langfristige Ausrichtung eine breitere Auswahl an Finanzanlagen und kann kurzfristige Wertschwankungen tragen. Eine zehnjährige Sperrfrist für Entnahmen stärkt den Charakter des Zukunftskapitals als langfristige Anlage. Mindestens bis dahin bleiben die Erträge im Zukunftskapital und werden wieder angelegt. «Die Sperrfrist schafft Planungssicherheit für langfristige Anlagen», führt Tännler aus.

 

Der Regierungsrat erlässt eigene Anlagerichtlinien für das Zukunftskapital, die sich an denjenigen der Zuger Pensionskasse orientieren. Die Bewirtschaftung erfolgt nach den Grundsätzen der angemessenen Rendite, der Risikoverteilung, der ausreichenden Liquidität und der Kosteneffizienz. Der Aufbau der Anlagen soll gestaffelt erfolgen. «Mit öffentlichen Geldern ist besondere Sorgfalt geboten. Dazu gehören definierte Risikogrenzen, eine laufende Kontrolle und regelmässige Berichterstattung», betont Tännler.
 

Klar geregelte Verwendung der Finanzerträge

Kantonsrätinnen und Kantonsräte können eine Verwendung der Mittel für bestimmte Zwecke beantragen. Die Entnahme erfolgt sodann mittels eines referendumsfähigen Kantonsratsbeschlusses. Entnahmen dürfen frühestens zehn Jahre nach Inkrafttreten des Kantonsratsbeschlusses über das Zukunftskapital erfolgen. Für neue Entnahmebeschlüsse steht nur der Teil des Fondsbestands oberhalb von 900 Millionen Franken, und somit die Finanzerträge des Zukunftskapitals, zur Verfügung. Davon werden zudem Aufwände, allfällige Verluste und bereits beschlossene, noch nicht ausbezahlte Entnahmen abgezogen.

 

Transparente Berichterstattung

Bei der Finanzdirektion übernimmt die Finanzverwaltung die Bewirtschaftung des Zukunftskapitals. Ein externes Vermögensverwaltungsmandat wird nicht vergeben. Der jährliche Geschäftsbericht des Kantons legt Bestand, Erträge und Aufwände, Anlagestruktur sowie Einlagen und Entnahmen offen und informiert über die Einhaltung der Anlagerichtlinien. Bei wesentlichen, ausserordentlichen Entwicklungen ist die Staatswirtschaftskommission umgehend zu informieren.

Kontakt

Heinz Tännler

Regierungsrat