23.09.2026, Zug | Information
Infos des Regierungsrats
Hier finden Sie die aktuellen Informationen aus dem Zuger Regierungsrat.
Teilrevision des Fernmeldegesetzes (FMG) im Bereich Sicherheit
Der Kanton Zug begrüsst die vorgeschlagene Teilrevision des Fernmeldegesetzes. Die zunehmenden Cyberbedrohungen sowie die wachsende Bedeutung leistungsfähiger und resilienter Kommunikationsinfrastrukturen rechtfertigen eine Weiterentwicklung des regulatorischen Rahmens. Der Vollzug verbleibt weitgehend beim Bund. Die Zuger Regierung begrüsst ausdrücklich, dass der Bundesrat den Ausbau moderner Glasfasernetze weiter unterstützen will. Die Nutzung bestehender passiver Infrastrukturen kann ein erhebliches Potenzial zur Senkung der Ausbaukosten bieten und zur Beschleunigung des Netzausbaus beitragen. Als zentral erachtet es der Regierungsrat, dass mit der Vorlage keine Monopolstellungen begründet werden. Ergänzend werden verschiedene Anträge gestellt und im separaten Fragebogen Hinweise und Empfehlungen angebracht.
Änderung des Energiegesetzes: Pflicht zur Erstellung einer Grundinstallation zum Laden elektrischer Fahrzeuge (Umsetzung Motion 23.3936)
Der Gesetzesentwurf verpflichtet Eigentümerschaften, auf Verlangen der Bewohnerschaft eine Grundladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge zu erstellen. Der Kanton Zug erachtet diese Pflicht als unverhältnismässigen Eingriff in die Eigentums- und Wirtschaftsfreiheit und als zu starken Markteingriff. Eigenverantwortung, Wettbewerb und marktwirtschaftliche Anreize sind staatlichen Verpflichtungen vorzuziehen. Insbesondere bei Bestandsbauten müssen technische Machbarkeit und wirtschaftliche Tragbarkeit massgebend sein. Regulatorische Vorgaben und finanzielle Belastungen sollen in einem angemessenen Verhältnis zum tatsächlichen Bedarf und Nutzen stehen. Der Kanton Zug sieht die Lösung daher nicht in starren Investitionspflichten, sondern in verhältnismässigen, marktkonformen Instrumenten, weshalb er den vorliegenden Gesetzesentwurf ablehnt.