17.09.2026, Zug | Information
Richtplananpassung 26/1
Mit dem Start der externen Vernehmlassung zur Teilrevision des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) wird gleichzeitig die Richtplananpassung 26/1 zur Mitwirkung öffentlich aufgelegt. Die Vorlage umfasst Änderungen in verschiedenen Richtplankapiteln.
Der Kanton schafft mit der Anpassung die richtplanerischen Grundlagen für die Ausscheidung von speziellen Bauzonen zur Steigerung der Wohnraumproduktion (Gebiete für «Weisse Zonen»). Weiter überarbeitet er den Richtplan aufgrund der laufenden Teilrevision des PBG. Hier sollen allfällige Widersprüche zwischen der PBG-Revision und den rechtsgültigen Beschlüssen im Zuger Richtplan ausgeräumt werden.
Mit der vorliegenden Richtplananpassung setzt der Kanton Zug ausserdem den Auftrag aus der zweiten Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2) zur Erstellung einer «Stabilisierungsstrategie» um. Ziel ist die Stabilisierung der Zahl der Gebäude und der Bodenversiegelung im Nichtbaugebiet.
Die Mitwirkung für die Richtplananpassung 26/1 dauert bis 16. November 2026. Danach werden die Rückmeldungen ausgewertet und der Regierungsrat unterbreitet seinen Bericht dem Kantonsrat zum Beschluss.
Kontakt
Olivier Burger
6301 Zug