08.11.2011, MEDIENMITTEILUNG

283 / Zuger Polizei: So befahre ich den Doppelkreisel richtig

An der diesjährigen Zuger Messe haben sich mehrere Bürgerinnen und Bürger am Stand der Zuger Polizei über das korrekte Befahren eines Doppelkreisels erkundigt. Die Polizei empfiehlt für die erste oder zweite Ausfahrt eines Kreisels den rechten, für die übrigen Ausfahrten den linken Fahrstreifen zu benützen.

Wie bei einem gewöhnlichen Kreisel verringern Sie auch vor einem Doppelkreisel das Tempo und geben acht auf Fussgänger, die die Strasse auf dem Fussgängerstreifen überqueren wollen - diese haben Vortritt. Im Kreisverkehr selber gilt Linksvortritt. Das heisst, Sie müssen sämtlichen Fahrzeugen - auch Velos -, die sich schon im Kreisel befinden, den Vortritt gewähren. Bei der Einfahrt in den Kreisel brauchen Sie Ihre Fahrtrichtung nicht anzuzeigen. Erst beim Verlassen des Kreisels, müssen Sie mit dem rechten Blinker zwingend die Ausfahrt signalisieren. Achten Sie dort wiederum auf Fussgänger, die die Strasse auf dem Zebrastreifen queren.

Die Zuger Polizei empfiehlt den Verkehrsteilnehmenden, die einen Doppelkreisel an der ersten oder zweiten Ausfahrt verlassen wollen, den rechten Fahrstreifen zu benützen. Für alle anderen Ausfahrten wählt man von Vorteil den linken, inneren Fahrstreifen. Letztere Variante bedingt jedoch besondere Vorsicht beim Verlassen des Kreisels: Beim Spurwechsel innerhalb eines Doppelkreisels hat man nämlich keinen Vortritt; es muss zwingend geblinkt werden.

Rücksichtnahme und Toleranz

Gerade bei Kontrollen stellt die Zuger Polizei fest, dass im Kreisverkehr häufig zu schnell gefahren wird. Ein angepasstes Tempo, verbunden mit Toleranz und einem Reissverschlussverfahren, fördern einen optimalen Verkehrsfluss.

Radfahrer im Kreisverkehr

Zusätzliche Aufmerksamkeit gilt es den Radfahrenden zu schenken. Um Kollisionen zu vermeiden, überholen motorisierte Verkehrsteilnehmende diese nicht im Kreisverkehr. Radfahrer sind gemäss Gesetz nicht verpflichtet, auf Kreisverkehrsplätzen ohne Velostreifen rechts zu fahren. Sie dürfen in der Mitte des Streifens fahren.
Das Schweizer Strassenverkehrsgesetz regelt das Verhalten in Kreisverkehrsplätzen in Artikel 41b der Verkehrsverordnung.

Marcel Schlatter, Mediensprecher der Zuger Strafverfolgungsbehörden