25.01.2019, Medienmitteilung
031 / Kanton Zug: Driften, überholen und ausbremsen
Zwei Jugendliche entwendeten zwei Autos ihrer Eltern und sind an eine Party gefahren. Von dort aus ging es mit mehreren Kolleginnen und Kollegen auf eine Spritztour.
Am Samstagabend (17. März 2018) haben zwei Jugendliche im Alter von 16 Jahren im Beisein eines 19-Jährigen an ihren Wohnorten in Unterägeri und Sins (AG) den Range Rover sowie einen VW-Polo eines Elternteils entwendet. Mit den beiden Autos fuhren die beiden Minderjährigen nach Neuheim an eine Party. Von dort aus ging es mit vollbesetzten Fahrzeugen weiter auf nächtliche Spritztouren. Diese führte die jungen Männer und Frauen bei nasser Fahrbahn und Temperaturen um den Gefrierpunkt nach Baar und Zug. Gemäss mehreren Auskunftspersonen wurde dabei gedriftet, überholt und ausgebremst.
Ihre Mitfahrer, vier Frauen und sechs Männer im Alter zwischen 15 und 18 Jahren werden sich ebenfalls wegen Mitfahren in einem entwendeten Fahrzeug vor den Strafverfolgungsbehörden zu verantworten haben. Weil er seinem 16-jährigen Sohn den Zugang zu seinen Fahrzeugen ermöglichte, muss sich auch der Vater eines Beteiligten vor der Staatsanwaltschaft verantworten.
Unfall und mögliche Folgen
Dass die Strolchenfahrten in dieser Nacht ohne Personen- oder Sachschaden zu Ende gingen, dürfte pures Glück gewesen sein. Mit ihrem Handeln haben die Beteiligten sich wie auch andere Verkehrsteilnehmende in Gefahr gebracht.
Die Strafverfolgungsbehörden appelliert in diesem Zusammenhang auch an die Eltern, ihre Kinder auf die Gefahren und die möglichen Folgen eines solchen Fehlverhaltens hinzuweisen. Im Falle eines Unfalls sind die Kosten aus zivilrechtlichen Ansprüchen, die möglicherweise auch auf die Eltern zukommen können, nicht zu unterschätzen. Daher stellt der Gesetzgeber nicht nur das Entwenden, sondern auch das Mitfahren in einem Entwendeten Fahrzeug unter Strafe. Fahrzeugschlüssel sind so zu deponieren, dass sie von den Kindern nicht selbstständig behändigt werden können.