08.04.2019, Medienmitteilung
087 / Hünenberg: Unfall im Werkunterricht wird untersucht
Gegen den verunfallten Lehrer hat die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug ein Verfahren eröffnet. Dieses soll klären, ob der 27-Jährige seine Sorgfaltspflicht verletzt hat.
Nach dem schweren Unfall im Werkunterricht im Schulhaus Ehret in Hünenberg hat die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug ein Verfahren eröffnet (vgl. Medienmitteilung Nr. 81 / 2019). Dieses soll klären, ob der Lehrer mit der verwendeten Elektro-Installation zur Herstellung von sogenannten Lichtenberger-Bilder die anwesenden Schüler gefährdet und dadurch seine Sorgfaltspflicht verletzt hat.
Zum Unfall kam es durch den unsachgemässen Umgang des Lehrers mit einem Hochspannungstrafo. Durch den Stromschlag erlitt der 27-Jährige einen Herzstillstand und musste wiederbelebt werden. Er ist inzwischen ausser Lebensgefahr.