12.06.2019, MEDIENMITTEILUNG

142 / Zug: E-​Scooter – Keine freie Fahrt auf dem Trottoir

In der Stadt Zug können seit einigen Wochen Elektro-​Trottinett gemietet werden. Weil die Regeln vielfach nicht eingehalten werden, kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen. Die Polizei appelliert an die Benützer, das Strassenverkehrsgesetz einzuhalten.

Für E-​Scooter mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h gelten die gleichen Regeln wie für Fahrräder. Daher müssen sie auf dem Fahrradstreifen fahren. Fehlt ein solcher, muss die Strasse benützt werden. Das Fahren auf dem Trottoir ist verboten. Die E-​Scooter müssen mit einer Vorder-​ und Hinterbremse, einem Rück- und Vorderlicht sowie einer Klingel oder Glocke ausgerüstet sein. Jugendliche von 14 bis 16 Jahren benötigen den Führerausweis Kategorie G oder M, ab 16 Jahren ist kein Führerausweis erforderlich. Ein Kontrollschild ist ebenfalls nicht nötig und das Tragen eines Helms ist nicht obligatorisch. Aus Sicherheitsgründen wird aber empfohlen, einen Kopfschutz zu tragen.
Die E-​Scooter sind für eine Person zugelassen, somit dürfen nicht zwei oder mehrere Personen gleichzeitig auf einem Fahrgerät unterwegs sein.

Zu beachten gilt zudem, dass die E-​Scooter am Ende der Fahrt, nicht auf einer öffentlichen Verkehrsfläche (z. Bsp. Trottoir) abgestellt werden dürfen, wo sie den Verkehr behindern oder gar gefährden. Es sind die dafür vorgesehenen Einrichtungen wie Veloständer zu benützen.