20.07.2019, Medienmitteilung
188 / Cham: Nach Diebstahl folgt die Fahrzeugkontrolle
Eine Frau hat in einem Geschäft Ware entwendet, ohne diese zu bezahlen. In unmittelbarer Nähe des Ladenlokals konnten Einsatzkräfte der Zuger Polizei drei weitere Familienangehörige mit zwei nicht betriebssicheren Lieferwagen antreffen.
Am Mittwoch (17. Juli 2019), kurz vor 12:30 Uhr, hat eine 23-jährige Bulgarin in einem Ver-kaufsgeschäft im Neudorf Center in Cham Kosmetikartikel im Wert von rund 400 Franken gestohlen. Dabei wurde sie von der Ladenaufsicht beobachtet und bis zum Eintreffen der Polizei zurückgehalten. Der Schnellrichter der Zuger Staatsanwaltschaft verurteilte die Frau wegen Diebstahls zu einer bedingten Geldstrafe und Busse von mehreren Hundert Franken.
Der Schnellrichter der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug verurteilte den 45-jährigen Mann wegen Überlassen und wegen Inverkehrbringen eines Fahrzeuges in nicht betriebssicherem Zustand und wegen Führen eines Motorfahrzeuges ohne Versicherungsschutz zu einer Geldstrafe und einer Busse von mehreren Hundert Franken. Seine beiden Söhne müssen je eine Busse von 200 Franken wegen Inverkehrbringen eines Fahrzeuges in nicht betriebssicherem Zustand zahlen. Die vier Strafbefehle sind rechtskräftig.