10.01.2020, MEDIENMITTEILUNG

006 / Cham: Grosse Menge Feuerwerk falsch gelagert

Eine Handelsfirma wollte diverse Pyrotechnikartikel verkaufen und hat dabei gleich gegen mehrere Gesetze und Richtlinien betreffend Verkauf, Lagerung und Transport verstossen. Der Geschäftsführer sowie ein Mittelsmann, der die Ware zum Verkauf anbot, wurden verzeigt.

Ende Oktober 2019 erhielt die Zuger Polizei eine Meldung von fedpol, wonach eine Firma in Cham verdächtigt wird, Pyroartikel ohne entsprechende Verkaufs-​ und Lagerbewilligung zu verkaufen.

Gestützt auf diese Meldung führte die Zuger Polizei in Zusammenarbeit mit fedpol sowie der Gebäudeversicherung Zug eine Kontrolle in den Lagerräumen der Handelsfirma durch. Dabei stellte sich heraus, dass rund zwei Tonnen Feuerwerkskörper der Kategorie F1, F2 und F3 nicht korrekt gelagert waren. Pyrotechnische Gegenstände in dieser Grössenmenge müssen gemäss VKF-​Brandschutzrichtlinien in alleinstehenden Magazinen mit genügend Sicherheitsabstand zu Wohngebieten gelagert werden, was hier nicht der Fall war. Weiter verfügte weder der 62-​jährige Geschäftsführer noch der 33-​jährige Mittelsmann über eine Bewilligung für den Verkauf von Pyrotechnik. Zudem zeigten weitere Abklärungen, dass sich die Firma nach der Beschaffung der Ware beim Transport nicht an die Gefahrgutvorschriften gehalten hatte.
Die gesamte Pyrotechnik mit einem Verkaufswert von mehreren Zehntausend Franken wurde sichergestellt und durch Spezialisten vorschriftsmässig wegtransportiert und zwischengelagert. Ein Teil der Feuerwerkskörper war für den Verkauf in der Schweiz nicht zugelassen und wurde fachgerecht vernichtet.

Die beiden Männer wurden verzeigt und müssen sich vor der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug verantworten.

Feuerwerk falsch gelagert

Feuerwerk falsch gelagert