27.02.2020, Medienmitteilung
Fahrfähigkeit an der Fasnacht bei über 96 Prozent
Auch während der diesjährigen Fasnachtszeit führten die Zentralschweizer Polizeikorps gezielte Verkehrskontrollen mit dem Schwerpunkt Fahrfähigkeit durch. Von den über 4'300 kontrollierten Fahrzeuglenkern waren 151 nicht fahrfähig und werden zur Anzeige gebracht.
Während der Fasnacht 2020 verzeichneten die Zentralschweizer Polizeikorps bei insgesamt 151 Verkehrsteilnehmern eine Fahrunfähigkeit. Bei den Fahrzeuglenkenden, die dem Verbot des Fahrens unter Alkoholeinfluss unterstehen, wie z.B. Chauffeure im berufsmässigen Personentransport, wurde eine Zunahme verzeichnet. Setzten sich 2019 insgesamt 13 Personen mit einem Alkoholwert von 0.05mg/l oder mehr ans Steuer, waren es dieses Jahr 19.
Der Führerausweise musste bei insgesamt 56 Männern (Vorjahr 81) und 6 Frauen (Vorjahr 2) von der Polizei auf der Stelle abgenommen werden. Eine Weiterfahrt wurde bei 82 Männern und 4 Frauen verhindert (Vorjahr insgesamt 78).