07.08.2020, MEDIENMITTEILUNG

181 / Kanton Zug: Keine Flussfahrt ohne Kontaktdaten und Rettungswesten

Sich mit dem Schlauchboot oder auf einem Flamingo auf der Reuss treiben zu lassen, ist im Trend. Damit der Ausflug aber nicht ins Wasser fällt, sind die geltenden Sicherheitsvorschriften einzuhalten.

Das schöne Wetter lockt am Sommerabend und Wochenende zahlreiche Personen aufs Wasser. Sich mit dem Schlauchboot oder auf einem Flamingo die Reuss hintertreiben zu lassen ist aktuell sehr beliebt. So schön und angenehm eine solche Fahrt auch ist, birgt sie auch Gefahren.

Für ein unfallfreies Wasservergnügen gilt es, folgende Sicherheitsregeln zu befolgen:

Wassersportgeräte wie Stand Up Paddle, Surfbrett, Kajak, etc.

Die Geräte müssen zwingend gut sichtbar mit Namen und Adresse des Eigentümers versehen sein. Beim Befahren von Fliessgewässern wie der Reuss ist zwingend eine Schwimmhilfe pro Person mitzuführen (50 Newton Mindestauftrieb). Idealerweise wird die Schwimmhilfe vor der Fahrt angezogen. Im Ernstfall bleibt dazu keine Zeit. Für Kinder tragen Erwachsene die Verantwortung.

Schlauchboote mit mehr als einer Luftkammer, Ruderboot, Paddelboot

Der Name sowie die Adresse des Eigentümers ist zwingend gut sichtbar anzubringen. Weiter ist beim Befahren von Fliessgewässern zwingend eine Rettungsweste pro Person mitzuführen (75 Newton Mindestauftrieb). Idealerweise wird die Schwimmhilfe vor der Fahrt angezogen. Im Ernstfall bleibt dazu keine Zeit. Für Kinder tragen Erwachsene die Verantwortung.

Strandboote (nicht mehr als eine Luftkammer), aufblasbare Tiere, Inseln, Luftmatratzen

Diese Artikel müssen ebenfalls mit dem Namen und Adresse des Eigentümers oder des Halters versehen sein.

Weiter gilt, Gummiboote und Schwimmhilfen jeglicher Art (zum Beispiel Tiere oder Inseln), sollten nicht zusammengebunden werden. Sie sind so nicht mehr manövrierbar. Auch darf die auf dem Boot angegebene Nutzlast nicht überschritten werden. Besondere Vorsicht gilt bei Brückenpfeilern, Wehranlagen, etc.