17.09.2020, Medienmitteilung
210 / Zug: Strafanzeige gegen Gesamtregierungsrat nicht an Hand genommen
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug kommt zum Schluss, dass sich der Gesamtregierungsrat in der Angelegenheit um den ehemaligen Zuger Heilmittelinspektor nicht strafbar gemacht hat. Der Tatbestand «Beihilfe zum Amtsmissbrauch» ist nicht erfüllt, weshalb kein Strafverfahren eröffnet wird.
In den vergangenen Wochen hat der ehemalige Zuger Heilmittelinspektor bei der Staatsanwaltschaft mehrere Strafanzeigen eingereicht. Von den Strafanzeigen betroffen sind neben einem praktizierenden Arzt auch der Kantonsarzt, der Gesundheitsdirektor sowie der Gesamtregierungsrat.
Auskünfte über die noch nicht abgeschlossenen Verfahren werden derzeit keine erteilt. Eine aktive Information über diese Verfahren erfolgt mit deren Abschluss.