18.02.2021, Medienmitteilung
Fahrfähigkeit an der Fasnacht bei rund 93 Prozent
Auch während der diesjährigen Fasnachtszeit führten die Zentralschweizer Polizeikorps gezielte Verkehrskontrollen mit dem Schwerpunkt Fahrfähigkeit durch. Von den gut 2700 kontrollierten Fahrzeuglenkenden waren 186 nicht fahrfähig und mussten zur Anzeige gebracht werden.
Während der Fasnachtszeit 2021 verzeichneten die Zentralschweizer Polizeikorps bei insgesamt 186 Verkehrsteilnehmenden eine Fahrunfähigkeit, was im Vergleich zum Vorjahr eine Zunahme um 35 Beschuldigte bedeutet. Dies obschon in diesem Jahr rund 1600 Verkehrsteilnehmende weniger kontrolliert wurden als 2020.
Bei zwei Personen war die Fahrfähigkeit wegen Medikamenteneinnahme nicht gegeben (2020: 3 Personen). Zwei Fahrzeuglenkende waren übermüdet unterwegs (2020: 5 Personen).