06.09.2021, MEDIENMITTEILUNG

184 / Küssnacht/SZ: Neue Erkenntnisse zum Unfall auf der Autobahn

Gemäss erster Erkenntnisse steht ein medizinisches Problem als Unfallursache im Vordergrund. Die sechs Verletzten sind mittlerweile alle ausser Lebensgefahr.

Nach dem schweren Verkehrsunfall vom Samstagnachmittag mit zwei beteiligten Autos auf der Autobahn A4 bei Küssnacht (SZ) (vgl. Medienmitteilung Nr. 183 / 2021) liegen erste Erkenntnisse zur Unfallursache vor. Einer der involvierten Lenker hatte gemäss jetzigem Ermittlungsstand ein medizinisches Problem. Alle verletzten Personen, zwei Männer und vier Frauen, sind mittlerweile ausser Lebensgefahr. Eine der beiden Frauen konnten das Spital bereits wieder verlassen.

Rettungsgasse rettet Leben

Beim Verkehrsunfall am Samstag, 4. September 2021 haben vereinzelte Verkehrsteilnehmende die Rettungsgasse blockiert oder dazu genutzt, in der Kolonne weiter nach vorne zu gelangen. Dies ist verboten. Bei der Kantonspolizei Schwyz sind diverse Hinweise zu fehlbaren Autolenkenden eingegangen. Die Ermittlungen sind im Gang.

Am 1. Januar 2021 sind diverse neue Verkehrsregeln in Kraft getreten - auch zur Rettungsgasse. Auf Autobahnen muss bereits dann eine Rettungsgasse für Einsatzfahrzeuge freigehalten werden, wenn sich der Verkehr nur noch mit Schrittgeschwindigkeit bewegt. Das gilt auch, wenn kein Blaulichtfahrzeug zu sehen oder zu hören ist. Bei zweispurigen Strassen ist die Rettungsgasse zwischen den beiden Spuren zu bilden, bei dreispurigen Strassen immer zwischen dem äussersten linken und dem mittleren Fahrstreifen.