18.11.2022, Medienmitteilung
255 / Zugersee: Übernahme der seepolizeilichen Aufgaben des Kantons Schwyz
Ab dem 1. Januar 2023 übernimmt die Zuger Polizei die seepolizeilichen Aufgaben auf dem Zugersee im Hoheitsgebiet des Kantons Schwyz.
Zugersee: Übernahme der seepolizeilichen Aufgaben des Kantons Schwyz
Die Kantone Zug und Schwyz betreiben zum jetzigen Zeitpunkt je eine eigene Seepolizei auf dem Zugersee. Im Rahmen der interkantonalen Polizeizusammenarbeit werden die seepolizeilichen Aufgaben, die heute durch die Kantonspolizei Schwyz in ihrem Hoheitsgebiet wahrgenommen werden, ab dem 1. Januar 2023 der Zuger Polizei übertragen.
Bereits heute wird der Seerettungsdienst auch für die Schwyzer Gemeinde Arth und den Bezirk Küssnacht von der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Zug (FFZ) wahrgenommen. Durch die Ausdehnung des Zuständigkeitsgebiets werden nun analog auch die seepolizeilichen Synergien ressourcenschonend und effizienzsteigernd eingesetzt und die Zusammenarbeit weiter gestärkt.

Die Zuger Polizei und die Kantonspolizei Schwyz verstärken ihre Zusammenarbeit.