04.02.2022, Medienmitteilung
035 / Steinhausen: Lastwagenfahrer verstösst mehrfach gegen Ruhezeit
Die gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit hat ein Fahrzeugführer mehrfach missachtet. Er wurde angezeigt und die Weiterfahrt wurde ihm untersagt.
Am Donnerstag (3. Februar 2022), um 10:30 Uhr, haben Spezialisten der Verkehrspolizei in Steinhausen ein Sattelmotorfahrzeug aus Deutschland kontrolliert. Bei der Überprüfung haben sie festgestellt, dass der 37-jährige Lastwagenlenker zum Kontrollzeitpunkt während mehr als 24 Stunden unterwegs war. Die längste Ruhezeit betrug lediglich rund 4 Stunden. Um die mangelnde Ruhezeit zu vertuschen, fuhr der ukrainische Staatsangehörige innerhalb dieser 24 Stunden während 488 Kilometer, ohne dass er eine Fahrerkarte in den Fahrtschreiber eingelegt hatte. Die weiteren Abklärungen ergaben, dass er innerhalb der Kontrollperiode an den vorangegangenen 28 Kalendertagen insgesamt 3672 Kilometer ohne eingelegte Fahrerkarte in Deutschland, den Niederlanden und der Schweiz zurückgelegt hatte.
Der ukrainische Fahrzeugführer hat sich vor der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug zu verantworten. Zudem musste er ein Bussendepositum von mehreren Tausend Franken hinterlegen. Die Weiterfahrt wurde ihm zudem bis zur Abhaltung einer ordentlichen Ruhezeit untersagt.