12.09.2022, Medienmitteilung
195 / Kanton Zug: Mit E-Trottinetts sicher unterwegs
E-Trottinetts erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Damit die Lenker und alle Verkehrsteilnehmenden sicher unterwegs sind, gibt es aber einige Regeln zu beachten.
Mit einem Elektro-Trottinett gelangt man rasch von A nach B. Sie werden deshalb immer beliebter und zahlreicher. Doch nicht jedermann darf mit diesem Trendfahrzeug fahren. Immer wieder stellen Einsatzkräfte Lenkerinnen und Lenker fest, die zu jung sind, keinen entsprechenden Führerausweis besitzen oder zu zweit mit dem Elektro-Trottinett unterwegs sind. Wer solche Fahrzeuge benutzt, sollte die Regeln kennen. So ist es für unter 16-Jährige verboten, mit einem E-Trottinett zu fahren – ausser sie besitzen einen Mofa-Führerausweis. Im Weiteren sind Elektro-Trottinetts, die eine zu starke Leistung aufweisen oder die technischen Vorschriften nicht erfüllen, erst gar nicht erlaubt. Und fahren darf man damit nur auf Strassen oder Radwegen.
Die wichtigsten Informationen auf einen Blick:
Maximal eine Person pro Trottinett. Zu zweit fahren, ist nicht erlaubt.
Das Tragen eines Helms wird empfohlen.

E-Trottinetts werden immer beliebter