Informationen für Baubehörden und Fachstellen

Baubewilligungsbehörde ist der Gemeinderat. Gesuche und Anfragen müssen immer bei der Standortgemeinde eingereicht werden. Für die Eingabe von elektronischen Baugesuchen, Bauanzeigen und Bauanfragen wird die Online-Plattform cymo ebau genutzt.

Baar

cymo ebau

Hier finden Sie Informationen zur Eingabe von elektronischen Baugesuchen, Bauanzeigen und Bauanfragen über die Baugesuchsplattform cymo ebau:

FAQ cymo ebau

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