Koordiniertes Verfahren

Benötigen Bauvorhaben eine kantonale Beurteilung, übermittelt die zuständige Gemeinde das Baugesuch der Koordinationsstelle Planungen und Baugesuche.

Zuständigkeiten Koordinationsstelle Planungen und Baugesuche

Zuständigkeiten Koordinationsstelle Planungen und Baugesuche

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Amt für Raum und Verkehr

Aabachstrasse 5
6301 Zug
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