Öffentliche Auflage
Öffentliche Auflage
Öffentliche Auflage: Konzessionswesen/Zugersee, Gesuch um Konzessionserteilung für die Ableitung des öffentlichen Gewässers in das Bootshaus (Assek. Nr. 3598a), GS 1515, Oberwil, Zug
Angaben zur Meldung:
Lukas Speck hat das Amt für Raum und Verkehr um nachträgliche Erteilung einer Konzession für die Inanspruchnahme des Zugersees im Bereich des Grundstücks (GS) 1515, Oberwil, Stadt Zug, ersucht. Auf dem Grundstück besteht seit über hundert Jahren das Bootshaus (Assek. Nr. 3598a), in welches Seewasser abgeleitet wird (Koordinaten 2680970 / 1222400). Eine Konzession für die erhebliche Inanspruchnahme des öffentlichen Gewässers ist offenbar nie erteilt worden.
Angaben zur Auflage:
Auflagezeit: Donnerstag, 29. Oktober 2026 bis Dienstag, 17. November 2026
Die Unterlagen stehen während der Auflagefrist auf «https://zg.ch/de/planen-
bauen/baubewilligung/oeffentlicheauflagen» zur Verfügung.
Ergänzende rechtliche Hinweise:
Während der Auflagefrist können Personen, deren Rechte oder Pflichten von der Konzession berührt sind und andere Personen, Organisationen oder Behörden, denen ein Rechtsmittel gegen den Entscheid zusteht, beim Amt für Raum und Verkehr des Kantons Zug, Verwaltungsgebäude 1, Aabachstrasse 5, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Einsprache erheben. Die Einsprache muss eine Begründung und einen Antrag enthalten.
Frist: 19 Tage
Ablauf der Frist: 17.11.2026
Kontaktstelle:
Kanton Zug - Amt für Raum und Verkehr
Aabachstrasse 5
6301 Zug
Auflagedokumente: