Übermittlung von Baugesuchen an den Kanton
Baugesuche sind immer bei den entsprechenden Gemeinden über die Baugesuchsplattform cymo ebau einzureichen.
Ist eine Beurteilung durch den Kanton erforderlich, überweist die Gemeinde die Baugesuchsunterlagen an das Amt für Raum und Verkehr – Koordinationsstelle Planungen und Baugesuche.
cymo ebau
Hier finden Sie Informationen zur Eingabe von elektronsichen Baugesuchen, Bauanzeigen und Bauanfragen über die Baugesuchsplattform cymo ebau:
FAQ cymo eBau
Kontakt
Amt für Raum und Verkehr
Montag bis Freitag 08:00 - 11:45 14:00 - 17:00