Gerüche aus landwirtschaftlichen Anlagen können störend wirken und als Belästigung wahrgenommen werden. Übermässige Ammoniakimmissionen stellen eine Gefahr für sensible Ökosysteme dar. Tierhaltungsanlagen müssen deshalb einen bestimmten Abstand gegenüber bewohnten Zonen und Ökosystemen einhalten.

Geruchsmindestabstand

Nachbarn sind vor übermässigen Geruchsbelästigungen durch einen landwirtschaftlichen Betrieb zu schützen. Neben der Analyse über den Geruchsmindestabstand sind sowohl die Hauptwindrichtung wie auch die  Kaltluftströmungen, welche den Geruch weit transportieren können, zu beachten. 

Zeigen Sie bei Ihrem Bauprojekt auf, dass Ihre Nachbarn von keinen übermässigen Geruchsimmissionen belästigt werden. Nutzen Sie dazu die unten aufgeführten Dokumente. Bei kritischen Situationen ist eine vertiefte, externe Abklärung (detaillierte Modellierung oder Situationsanalysen mittels Rauchproben) unumgänglich. 

Deklarieren Sie im Formular die auf einem Betrieb gehaltenen Tiere vor und nach einem Bauprojekt und weisen Sie diese ihrer Stallanlage zu.
Mit dem Tool wird der Geruchsmindestabstand anhand der verschmutzten Flächen berechnet. Das Tool sowie die Cercl'Air-Empfehlung Nr. 36 kann auf der Homepage des Cercl'Air bezogen werden.
Geruchsforschung als Basis für Abstände von Tierhaltungsanlagen
Ein Eindruck der bodennahen Kaltluftströmung kann über den «Layer Windrichtung» der Klimaanalyse gewonnen werden.

Ammoniakemissionen

Ammoniakemissionen aus der Tierhaltung entstehen im Stall, bei der Lagerung sowie bei der Ausbringung von Hofdünger. Die Umweltschutzgesetzgebung verlangt die Umsetzung von vorsorglichen Massnahmen zur Begrenzung von Ammoniakemissionen. Aufgrund flächendeckender, übermässiger Stickstoffeinträgen im Kanton Zug sind ab einer gewissen Projektgrösse zusätzlich Massnahmen aus dem «Massnahmenplan Ammoniak Kanton Zug 2016–2030» umzusetzen. Steht zudem fest, dass eine Anlage allein zu übermässigen Stickstoffeinträgen in naturnahen Ökosystemen (Wälder, Moore etc.) führt, sind weitere Massnahmen zur Emissionsminderung zu ergreifen. 

Zeigen Sie bei Ihrem Bauprojekt auf, welche vorsorglichen und welche allfälligen Massnahmen aus dem Massnahmenplan Ammoniak umgesetzt werden. Belegen Sie zudem mit Hilfe der unten verlinkten Dokumente, dass Ihr Betrieb alleine zu keinen übermässigen Stickstoffeinträgen in nahen Ökosystemen führt. Zeigt sich, dass übermässige Stickstroffeinträge bestehen, ist eine vertiefte Abklärung durch die Bauherrschaft nötig. 

Bei Ihrem Bauprojekt können Sie auf die Erfahrung und Beratung von Baucoaches der Drehscheibe Ammoniak zählen. Massnahmen zur Minderung von Ammoniakemissionen finden Sie zudem auf der Seite www.ammoniak.ch.

Zusammenfassung der Massnahmen, welche im Rahmen des Massnahmenplans «Ammoniak» umgesetzt werden.
Modell zur Berechnung der Ammoniakemissionen. Bei Bauprojekten wird das Einzelbetriebsmodell mit kantonalen Anpassungen verwendet.
Abschätzung von Ammoniak- beziehungsweise Stickstoffeinträgen in sensible Ökosysteme aus Stallemissionen.
Die Seite mit Informationen rund um die Minderung vom Ammoniakemissionen.
Meldeformular für Abluftreinigungsanlagen

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