Konzession öffentliches Gewässer
Die Nutzung öffentlicher Gewässer und des Gewässerraumes ist konzessionspflichtig. Konzessionen sind befristete Nutzungsrechte, welche die Baudirektion beziehungsweise das Amt für Raum und Verkehr erteilt, und erforderlich bei Beanspruchung von Seegebiet durch Bauten, Anlagen und Bootsstationierung.
Bootsstationierungskonzept
Das Bootsstationierungskonzept zeigt die Entwicklung des Bootsbestandes im Kanton Zug auf. Es enthält eine Beurteilung der Standorte für zentrale Anlagen. Die Ergebnisse dieses Konzeptes flossen in den kantonalen Richtplan ein.
Bootsstationierungskonzept
Konzessionerneuerung und Konzessionsübertragung
Bitte benutzen Sie für die Konzessionserneuerung und Konzessionsübertragung das folgende Gesuchsformular:
Gesuchsformular für die Konzessionserneuerung und Konzessionsübertragung
Gestaltung von Stegen und Vorwehren
Richtlinien für die Gestaltung von Stegen und Vorwehren.
Richtlinien für die Gestaltung von Stegen und Vorwehren
Kontakt
Amt für Raum und Verkehr
Montag bis Freitag 08:00 - 11:45 14:00 - 17:00