Konzession öffentliches Gewässer

Die Nutzung öffentlicher Gewässer und des Gewässerraumes ist konzessionspflichtig. Konzessionen sind befristete Nutzungsrechte, welche die Baudirektion bzw. das Amt für Raum und Verkehr erteilt, und sind erforderlich bei Beanspruchung von Seegebiet durch Bauten, Anlagen und Bootsstationierung.

Bootshäuser

Bootsstationierungskonzept

Das Bootsstationierungskonzept zeigt die Entwicklung des Bootsbestandes im Kanton Zug auf. Es enthält eine Beurteilung der Standorte für zentrale Anlagen. Die Ergebnisse dieses Konzeptes flossen in den kantonalen Richtplan ein.

Bootsstationierungskonzept

Konzessionerneuerung und Konzessionsübertragung

Bitte benutzen Sie das entsprechende Formular.

Gesuchsformular für die Konzessionserneuerung und Konzessionsübertragung

Gestaltung von Stegen und Vorwehren

Richtlinien für die Gestaltung von Stegen und Vorwehren.

Richtlinien für die Gestaltung von Stegen und Vorwehren

Kontakt

Amt für Raum und Verkehr

Anschrift
Amt für Raum und Verkehr
Aabachstrasse 5
6301 Zug
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
08:00 - 11:45
14:00 - 17:00

Telefonnummer
+41 41 728 54 80