Der Ortsbildschutz liegt im Kanton Zug in der Kompetenz der Gemeinden. Sie legen, gestützt auf den kantonalen Richtplan, die gemeindlichen Ortsbildschutzzonen fest und definieren in der Bauordnung die Rahmenbedingungen für Bauvorhaben im Ortsbild.

Drei Häuser an der Neugasse im Vordergrund der Hirschenplatz mit dem Baum und dem kleinen Haus der Münz

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Amt für Denkmalpflege und Archäologie

Anschrift
Amt für Denkmalpflege und Archäologie
Hofstrasse 15
6300 Zug
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Montag bis Freitag
08:30 - 11:45
14:00 - 17:00

Das Amt für Denkmalpflege und Archäologie Zug bleibt vom 23. Dezember 2024 bis am 3. Januar 2025 geschlossen. 

Telefonnummer
+41 41 594 28 28