Der Ortsbildschutz liegt im Kanton Zug in der Kompetenz der Gemeinden. Sie legen, gestützt auf den kantonalen Richtplan, die gemeindlichen Ortsbildschutzzonen fest und definieren in der Bauordnung die Rahmenbedingungen für Bauvorhaben im Ortsbild.

Drei Häuser an der Neugasse im Vordergrund der Hirschenplatz mit dem Baum und dem kleinen Haus der Münz

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Amt für Denkmalpflege und Archäologie
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