Elektronische Grundbuchauskunft

Art. 28 der Grundbuchverordnung (GBV) sieht vor, dass die Kantone bestimmten Personen den Zugriff auf die Grundbuchdaten, die sie für die Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen, gewähren können. Hierfür müssen sie im Einzelfall kein Interesse glaubhaft machen.

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Anschrift
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Aabachstrasse 5
6301 Zug
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
08:00 - 11:30
14:00 - 17:00

Spezielle Öffnungszeiten: vom 24. Dezember 2025 bis am 04. Januar 2026 geschlossen

Telefonnummer
+41 41 594 56 00