KS R, Ersatzneubau Durchlass Häxenbächli und Renaturierung Häxenbächli
Öffentliche Planauflage im Baubewilligungsverfahren Gemeinde Oberägeri Öffentliche Planauflage für das Projekt «Kantonsstrasse R, Ersatzneubau Durchlass Häxenbächli, Renaturierung des Häxenbächli nördlich des Durchlasses» inklusive Strassenplan und des Rodungsgesuchs im Bereich der Renaturierung
Öffentliche Planauflage Baubewilligungsverfahren
Gemeinde Oberägeri
Öffentliche Planauflage für das Projekt «Kantonsstrasse R, Ersatzneubau Durchlass Häxenbächli, Renaturierung des Häxenbächli nördlich des Durchlasses» inklusive Strassenplan und des Rodungsgesuchs im Bereich der Renaturierung
Nach den Vorschriften des kantonalen Rechts, insbesondere gemäss § 38 des Planungs- und Baugesetzes vom 26. November 1998 (PBG; BGS 721.11) und § 15 des Gesetzes über Strassen und Wege vom 30. Mai 1996 (GSW; BGS 751.14) in Verbindung mit § 45 PBG, § 3 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Wald vom 17. Dezember 1998 (EG-Waldgesetz; BGS 931.1) werden:
- das Kunstbautenprojekt
vom 16. Juli bis 5. August 2026
- der Strassenplan und Baulinienplan (befristet)
vom 16. Juli bis 15. August 2026
- das Rodungsgesuch
vom 16. Juli bis 5. August 2026
beim Tiefbauamt des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, Zug, beim Amt für Wald und Wild, Ägeristrasse 56, Zug sowie auf der Einwohnergemeinde Oberägeri, Alosenstrasse 2, 6315 Oberägeri öffentlich aufgelegt.
Innert der Auflagefrist kann Einsprache erheben, wer von den Plänen und Gesuchen berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an deren Unterlassung oder Änderung hat. Einsprachen müssen schriftlich erfolgen und haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten. Sie sind der Baudirektion des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug einzureichen.
Zug, 16. Juli 2026
Baudirektion des Kantons Zug
Florian Weber, Statthalter