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Planungszone Portal Süd, Umfahrung Stadt Zug, Zug

Öffentliche Planauflage Stadt Zug Planungszone Portal Süd, Umfahrung Stadt Zug

Öffentliche Planauflage
Stadt Zug
Planungszone Portal Süd, Umfahrung Stadt Zug

Nach den Vorschriften des kantonalen Rechts, insbesondere gemäss § 38a des Planungs- und Baugesetzes vom 26. November 1998 (PBG; BGS 721.11) wird die Planungszone 

vom 27. August bis 25. September 2026

beim Tiefbauamt des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, Zug, sowie beim Baudepartement der Stadt Zug, Gubelstrasse 22, Zug, öffentlich aufgelegt. 

Innert der Auflagefrist kann Einsprache erheben, wer von der Planungszone besonders berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an deren Unterlassung oder Änderung hat. Einsprachen müssen schriftlich erfolgen und haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten. Sie sind der Baudirektion des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug einzureichen.


Zug, 27. August 2026
Baudirektion des Kantons Zug
Florian  Weber, Statthalter

 

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