Umfahrung Zug

Informationen zum Rahmenkredit Umfahrung Zug

Projektinformationen

Der Kanton Zug gehört zu den erfolgreichsten Wirtschafts- und beliebtesten Lebensräumen in der Schweiz. Damit das so bleibt, müssen zukunftsgerichtete Rahmenbedingungen geschaffen werden. Dazu gehört auch eine wirkungsvolle Verkehrsinfrastruktur.

 

Die Menschen bewegen sich unterschiedlich: Die einen wollen zu Fuss gehen, mit dem Velo oder dem öffentlichen Verkehr fahren oder mit ihren Fahrzeugen möglichst schnell von A nach B kommen. Gerade in den Ortszentren prallen die unterschiedlichen Bedürfnisse der einzelnen Gruppen besonders aufeinander. Mit der Entflechtung der Verkehrsströme können diese verschiedenen Bedürfnisse besser erfüllt werden. Umfahrungen sind ein wirkungsvolles Mittel, um dafür Lösungen zu schaffen.

 

Der Kantonsrat und der Regierungsrat des Kantons Zug wollen das kantonale Verkehrsnetz mit einer Umfahrung in Unterägeri und in Zug ergänzen. Mit den Umfahrungen kann das Verkehrsaufkommen in den Zentren von Unterägeri und Zug um drei Viertel reduziert werden. Dadurch wird die Lärm- und Luftbelastung markant abnehmen. Zudem bieten die Umfahrungen der Gemeinde Unterägeri und der Stadt Zug die Chance, ihre Zentren nach ihren Vorstellungen aufzuwerten, um die Wohn-, Arbeits-, Bewegungs- und Aufenthaltsqualität in diesen Räumen zu erhöhen und die Verkehrssicherheit zu steigern.

 

Ein Grossteil der x-tausend Fahrzeuge, die heute in Unterägeri und Zug täglich verkehren, haben nicht diese Ortszentren als Ziel. Mit den Umfahrungen wird eine wirkungsvolle Lösung geschaffen, damit sich der Verkehr auf dem übergeordneten Netz nicht mehr durch diese Verkehrs-Nadelöhre quälen muss und schneller ans Ziel gelangt. Davon profitieren nicht nur die Gemeinden Unterägeri und die Stadt Zug, sondern der ganze Kanton Zug.

 

Am 31. August 2023 genehmigte der Kantonsrat für die Umfahrung Unterägeri einen Rahmenkredit von 308.4 Millionen Franken und für die Umfahrung Zug von 747.3 Millionen Franken und beschloss über beide Kredite das Behördenreferendum (beide Kredite teuerungsbereinigt, Basis 2022, inkl. MWSt. 8.1%).

 

Diese wichtigen Infrastrukturprojekte können vollumfänglich aus dem Eigenkapital des Kantons finanziert werden, sodass keine zusätzlichen Mittel über die Motorfahrzeugsteuer erforderlich sind und auch die spätere Generation nicht mit einem finanziellen Abschreibungsaufwand belastet wird.

 

Die Abstimmung über die «Umfahrung Unterägeri» und «Umfahrung Zug» findet am 3. März 2024 statt.

Information Umfahrung

Das Stadtzentrum Zug wird durch einen rund zwei Kilometer langen Tunnel vom Autoverkehr entlastet. Das südliche Tunnelportal liegt bei der Artherstrasse auf der Höhe Frauensteinmatt. Von dort führt der Tunnel in einem Bogen in Richtung Gubelstrasse. Bei der dortigen SBB-Unterführung mündet die Umfahrung in die Gubelstrasse. Das Projekt enthält einen Ausbau für einen attraktiven Zugang der Fussgänger/innen zum Bahnhof. Von der Unterführung aus werden neue Aufgänge zu den Gleisen erstellt. Parallel zur Strasse entstehen neue Velo- und Fusswege.

 

Weitere Infos:  www.umfahrungen.ch

Abstimmungsempfehlung

Die Abstimmung über die beiden Projekte findet am 3. März 2024 statt.

Abstimmungsempfehlung

Kantonsrat und Regierungsrat empfehlen, den Kreditanträgen zuzustimmen.
 

Abstimmung im Kantonsrat:

Ja zur Umfahrung Unterägeri (58 Ja: 17 Nein)

Ja zur Umfahrung Zug (57 Ja. 16 Nein)

Die Abstimmungserläuterungen folgen am 2. Februar 2024.

Termine

Die Planung und Realisierung der beiden Umfahrungen Unterägeri und Zug dauern im besten Fall – also ohne Einspracheverfahren – 13 bis 18 Jahre.

Abstimmung Umfahrung
Unterägeri und Zug 
 

3. März 2024
Objektkredite Projektierung
Umfahrung Unterägeri und Zug
Ende 2024
Auflage Umfahrungen Unterägeri und Zug 2029
Bau Umfahrung Unterägeri

2033 – 2036

Bau Umfahrung Zug 2034 – 2041
   

 

Projektperimeter

Kontakt

portrait weber florian

Florian Weber

Statthalter
Aabachstrasse 5
CH-6300 Zug