Anwaltsregister und öffentliche Liste für EU-/EFTA-Anwälte und -Anwältinnen
Der Kanton Zug führt Register über alle Personen mit Geschäftsadresse im Kanton, die zur berufsmässigen Vertretung von Parteien vor Gerichtsbehörden berechtigt sind.
Allgemeine Informationen
Im Anwaltsregister sind diejenigen Personen verzeichnet, die über ein kantonales Anwaltspatent verfügen und berechtigt sind, Parteien vor schweizerischen Gerichtsbehörden zu vertreten.
In der öffentlichen Liste sind diejenigen Angehörigen von Mitgliedstaaten der EU/EFTA verzeichnet, die berechtigt sind, den Anwaltsberuf in ihrem Herkunftsstaat unter der dortigen Berufsbezeichnung auszuüben, und in der Schweiz ständig Parteien vor Gerichtsbehörden vertreten können.
Gesuch um Eintragung ins Zuger Anwaltsregister oder in die öffentliche Liste
Wenn Sie sich in das Anwaltsregister bzw. in die öffentliche Liste des Kantons Zug eintragen lassen wollen, können Sie ein entsprechendes Gesuch unter Beilage aller relevanten Belege an die Aufsichtskommission über die Rechtsanwälte des Kantons Zug stellen.
Nachfolgend finden Sie entsprechende Gesuchsformulare zum Download.
Gebühren
Die Gebühren für die Eintragung oder Löschung im Anwaltsregister oder in der öffentlichen Liste betragen 100 bis 600 Franken (§ 26 KoV OG).