Übersetzungswesen

Für beteiligte Personen in rechtlichen Verfahren oder im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Behörden besteht ein Anrecht auf eine Verdolmetschung oder eine Übersetzung, wenn jemand der Amtssprache nicht mächtig ist. Die zuständige Behörde stellt so die korrekte Kommunikation sicher.

Übersetzungswesen

Koordinationsstelle

Die Koordinationsstelle ist verantwortlich für das Führen des Verzeichnisses der akkreditierten und nicht akkreditierten Personen (Übersetzungsverzeichnis) und entscheidet über Anträge auf Akkreditierung sowie über den vorsorglichen und definitiven Entzug der Akkreditierung. Sie überwacht die Einhaltung von Verordnung und Richtlinien. Des Weiteren hat sie Strafverfolgungs-, Gerichts- und Verwaltungsbehörden über Belange des Übersetzungswesens zu informieren und sorgt insbesondere durch Auswahl, Schulung und Kontrolle für eine hohe Qualität der Sprachdienstleistungen.

 

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Ausschuss

Unser Ausschuss des Übersetzungswesens besteht aus je einem Vertreter oder einer Vertreterin des Obergerichts, des Verwaltungsgerichts und der Sicherheitsdirektion.

Rechtliche Grundlage

Der Anspruch auf rechtliches Gehör sowie der Grundsatz der Fairness des Verfahrens gemäss  Bundesverfassung und Europäischer Menschenrechtskonvention (EMRK) verschaffen der fremdsprachigen Partei das Recht, den Beizug einer Dolmetscherin/eines Dolmetschers zu verlangen.

Grundlage für das Übersetzungswesen im Kanton Zug bildet die Verordnung betreffend das Übersetzungswesen im behördlichen Verkehr (Übersetzungsverordnung, UebV,  BGS 161.15).

Dolmetschtechniken

Als Dolmetscher/in oder Übersetzer/in übertragen Sie ein gesprochenes Wort oder einen schriftlichen Text aus einer Ausgangssprache in eine Zielsprache. Der massgebliche Unterschied zwischen Übersetzen und Dolmetschen liegt darin, dass beim Übersetzen der Ausgangstext fixiert (i.d.R. schriftlich) ist und somit wiederholt konsultiert werden kann, während beim Dolmetschen der Ausgangstext nicht fixiert (i.d.R. mündlich) vorliegt

 

Da die Art der Verdolmetschung nicht vom Gesetz vorgeschrieben wird, bestimmen wir als auftraggebende Stelle, welche Art der Verdolmetschung am zielführendsten ist.

 

In der Regel wird beim Gericht die Technik des Verhandlungsdolmetschens angewendet. Falls wir eine besondere Dolmetscherchnik wünschen, klären wir vorab ab, ob der Dolmetscher oder die Dolmetscherin mit dieser Technik vertraut ist.

Sprachmittlung im Bereich der Kommunikations-überwachung

Unter dem Begriff Kommunikationsüberwachung verstehen wir das Abhören, Aufzeichnen und Auswerten von Kommunikationsinhalten (Sprache, Daten, Text). Die Überwachungen werden gemäss Vorgaben der Strafprozessordnung angeordnet und von der Polizei umgesetzt. Dabei zeichnen wir Gespräche und Texte auf, die ins Deutsche übersetzt werden müssen.

 

Im Rahmen der Sprachmittlung im Bereich der Kommunikationsüberwachung transkribieren und übersetzen Sie unter anderem aufgezeichnete Telefongespräche oder Audio- und Videoüberwachungen. Ausserdem übersetzen Sie zum Beispiel Chats oder SMS.

Interkulturelles Dolmetschen

Beim interkulturellen Übersetzen verdolmetschen Sie mündlich in Trialog-Situation unter Einbezug der sozialen und kulturellen Hintergründe der Gesprächsparteien.

Akkreditierung

Wir unterscheiden im Übersetzungswesen des Kantons Zug zwischen den drei Bereichen:

 

  • (mündliches) Dolmetschen
  • (schriftliches) Übersetzen
  • Sprachmittlung bei Kommunikationsüberwachung

 

Die meisten Aufträge vergeben wir im Bereich (mündliches) Dolmetschen.

Bewerbung

Wenn Sie in unser Übersetzungsverzeichnis aufgenommen werden möchten, müssen Sie sowohl die deutsche Sprache als auch die Fremdsprache einwandfrei, das heisst auf Muttersprachniveau mit umfassendem Wortschatz, beherrschen. Durchschnittliche Fremdsprachenkenntnisse reichen nicht aus. Wir setzen beispielsweise Vertrautheit mit juristischen Fachbegriffen voraus.

 

Zudem benötigen Sie einen einwandfreien Leumund, eine grosse psychische Belastbarkeit, eine hohe Konzentrationsfähigkeit und Flexibilität. Als Übersetzerin und Übersetzer müssen Sie mit Personen aus den unterschiedlichsten Bildungs-​ und Gesellschaftsschichten kommunizieren können.

 

Sie müssen ein auf die jeweilige Sprachdienstleistung zugeschnittenes Akkreditierungsverfahren durchlaufen. Dieses Verfahren beinhaltet das Einreichen eines Antrags auf Akkreditierung, die Überprüfung und Gutheissung der individuellen Unterlagen sowie das Ablegen eines Kurses und das Bestehen einer Prüfung.

 

Ihre Bewerbung können Sie elektronisch mittels Registrationsformular einreichen.

 

Folgende Dokumente stehen zum Download bereit:  

Downloads für Dolmetscher/innen und Übersetzer/innen

 

Als Sprachdienstleistende gelten Sie personalrechtlich nicht als Arbeitnehmende des Kantons, sondern als Auftragnehmende; die Bestimmungen des Obligationenrechts (OR) über den einfachen Auftrag finden sinngemäss Anwendung. Sozialversicherungsrechtlich gelten Sie in der Regel als unselbstständig Erwerbende gemäss den entsprechenden Bestimmungen im Bundesrecht.

 

Die Entschädigungsleistungen für Sprachdienstleistungen richten sich nach dem Entschädigungstarif im Anhang der Sprachdienstleistungsverordnung.

 

In der Ausübung ihrer Tätigkeit unterstehen Sie gewissen rechtlichen Pflichten (Pflicht zur richtigen Übersetzung, Amtsgeheimnis, Ausstand).

 

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Kontakt

Koordinationsstelle Übersetzungswesen

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