Besuchsbewilligung
Besuche in der Strafanstalt sind möglich, sofern die Verfahrensleitung bei der Untersuchungs- und Sicherheitshaft zustimmt. Besucherinnen und Besucher müssen vorgängig eine Besuchsbewilligung beantragen.
Wichtige Informationen für Besucherinnen und Besucher
- Für alle Besuche ist eine Besuchsbewilligung notwendig.
- Besuchsanmeldungen sind spätestens 24 Stunden vor dem gewünschten Besuchstermin telefonisch von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr zu vereinbaren (041 723 60 00).
- Besuchende müssen einen gültigen amtlichen Ausweis mit Foto vorlegen (Identitätskarte, Pass, Fahrausweis, Ausländerausweis). Kopien werden nicht akzeptiert. Der Ausweis muss für die Dauer des Besuches am Empfang abgegeben werden.
- Für die Kontrolle muss ein Metall-Detektionsbogen durchschritten werden. Um Unannehmlichkeiten zu ersparen, wird gebeten, keine Kleidung mit Metalleinsätzen zu tragen.
- Persönliche Gegenstände wie Jacken, Taschen, Schlüssel, Mobiltelefone, Portemonnaies, Armbanduhren usw. dürfen nicht in den Besucherraum mitgenommen werden. Es steht ein Schliessfach zur Verfügung.
- Ihr Besuch wird videoüberwacht.
- Keinen Zutritt haben unangemeldete Personen, ehemalige Inhaftierte für die Dauer von sechs Monaten seit der letzten Haftentlassung, Gefangene aus anderen Anstalten, Komplizen, alkoholisierte oder unter Drogeneinfluss stehende Personen, Tiere sowie Personen, die sich im Electronic-Monitoring-Programm befinden.
- Die Anzahl Besuchende ist auf höchstens vier Personen (inkl. Kinder) pro Besuch beschränkt.
- Minderjährige Personen: Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr werden nur in Begleitung einer berechtigten, erwachsenen Person zum Besuch zugelassen.
- Warenabgabe an Zentrale: Bargeld in CHF, Zigaretten und Tabak in Originalverpackung, adressierte Post an Inhaftierte.
Benötigte Dokumente
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
Antrag Besuchsbewilligung
Reichen Sie dieses Formular vollständig ausgefüllt ein bei der
Strafanstalt Zug, An der Aa 2, Postfach, 6301 Zug oder an strafanstalt@zg.ch.
Bitte melden Sie sich ungefähr eine Woche nach Gesuchseinreichung telefonisch bei der Strafanstalt Zug, um einen Besuchstermin zu vereinbaren (041 723 60 00).
Antrag Besuchsbewilligung und Merkblatt
Kontakt
Strafanstalt
Montag bis Freitag 08:00 - 11:30 14:00 - 17:00
Samstag:
08:00 - 11:30 Uhr
14:00 - 17:00 Uhr
Sonn- und Feiertage (und Brückentage):
08:00 - 11:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr