Kinder- und Jugendprojektbeitrag
Der Kanton Zug hat die Möglichkeit, Projekte von bzw. für Kinder und Jugendliche aus dem Lotteriefonds zu unterstützen.
Unterstützt werden kann
- Das Projekt ist von Kindern und Jugendlichen oder für Kinder und Jugendliche;
- Es ist offen für alle der jeweiligen Zielgruppe und niederschwellig zugänglich;
- Es erfüllt einen gemeinnützigen und/oder wohltätigen Zweck;
- Es hat einen Bezug zum Kanton Zug oder ist von gesamtschweizerischer Bedeutung;
- Es wird von Gemeinden, Vereinen oder anderen Institutionen mitfinanziert (eine Begründung ist erforderlich, falls dies nicht der Fall ist).
- Bereits abgeschlossene Projekte können nicht berücksichtigt werden.
§ 34 Abs. 3 Sozialhilfegesetz (SHG; BGS 861.4)
Art. 125 Geldspielgesetz
EG BGS (BGS 942.46)
V EG BGS (BGS 942.461)
Nicht unterstützt werden
- Bereits abgeschlossene Projekte können nicht berücksichtigt werden.
Gesuch einreichen
Gesuche können jederzeit, aber nur über das Online-Gesuchsportal eingereicht werden.