Förderbeiträge
Der Kanton Zug vergibt seit 1978 jährlich Förderbeiträge und unterstützt damit junge und talentierte Zuger Kunstschaffende aller Sparten.
Förderbeiträge
Seit 2023 stehen jährlich 150 000 Franken zur Verfügung, welche für das freie künstlerische Schaffen, die Umsetzung eines konkreten Projekts oder als Weiterbildungsbeitrag verwendet werden können. Weiterbildungsbeiträge setzen eine abgeschlossene künstlerische Grundausbildung voraus. Die Förderbeiträge werden aus dem Lotteriefonds finanziert.
Voraussetzungen
- Höchstalter 40 Jahre (bis und mit Jahrgang 1983)
- Seit mindestens zwei Jahren Wohnsitz (gemäss Art. 23 ff. ZGB) im Kanton Zug oder zu einem früheren Zeitpunkt mind. zehn Jahre Wohnsitz im Kanton Zug
- Die Beiträge können höchstens dreimal gewährt werden
- Gleichzeitige Bewerbung um das Zuger Werkjahr und um einen Förderbeitrag ist nicht möglich
Ausschreibung 2023
Das Bewerbungsfenster für die Förderbeiträge 2023 ist geschlossen. Die Ausschreibung für das Jahr 2024 erfolgt ab Januar 2024.
Montag bis Freitag 08:30 - 11:45 13:30 - 16:45