Der Kanton Zug vergibt seit 1978 jährlich Förderbeiträge und unterstützt damit junge und talentierte Zuger Kunstschaffende aller Sparten.

Förderbeiträge

Seit 1978 vergeben wir jährlich Förderbeiträge und unterstützen damit junge und talentierte Zuger Kunstschaffende aller Sparten. Seit 2023 stehen jährlich 150 000 Franken zur Verfügung, welche für das freie künstlerische Schaffen, die Umsetzung eines konkreten Projekts oder als Weiterbildungsbeitrag verwendet werden können. Weiterbildungsbeiträge setzen eine abgeschlossene künstlerische Grundausbildung voraus. Die Förderbeiträge werden aus dem Lotteriefonds finanziert.

Voraussetzungen

  • Seit mindestens zwei Jahren Wohnsitz (gemäss Art. 23 ff. ZGB) im Kanton Zug oder zu einem früheren Zeitpunkt mindestens zehn Jahre Wohnsitz im Kanton Zug
  • Die Beiträge können höchstens dreimal gewährt werden.
  • Eine gleichzeitige Bewerbung um das Zuger Werkjahr und um einen Förderbeitrag ist nicht möglich.

Ausschreibung 2026

Die Bewerbungfirst für Förderbeiträge 2026 ist geschlossen. Die Ausschreibung für das Jahr 2027 erfolgt ab Januar 2027.

Kontakt

Amt für Kultur

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