Finanzaufsicht über die Gemeinden
Gemäss Gemeindegesetz unterstehen die Gemeinden der Aufsicht des Kantons. Diese wird vom Regierungsrat wahrgenommen. Die Direktion des Innern übt die Aufsicht aus, sofern keine andere Direktion zuständig ist. Die Zuständigkeit für die Finanzaufsicht über die Gemeinden liegt bei der Finanzdirektion.
Ausgangslage
Seit dem 1. Januar 2018 übt die Finanzdirektion (FD) die Finanzaufsicht über die Gemeinden aus. Für alle anderen Bereiche der Gemeindeaufsicht ist weiterhin die Direktion des Innern zuständig.
Die Gemeinden reichen das genehmigte Budget und die genehmigte Jahresrechnung bei der Finanzdirektion des Kantons ein.
Budget und Jahresrechnungen einreichen
Die Gemeinden reichen das genehmigte Budget und die genehmigte Jahresrechnung bei der Finanzdirektion des Kantons Zug ein.
Gerne nehmen wir das Budget und die Jahresrechnung digital, zum Beispiel als pdf, entgegen. Hat Ihre Gemeindeversammlung die Unterlagen genehmigt, können Sie diese per E-Mail an finanzaufsicht@zg.ch senden.