Finanzaufsicht über die Gemeinden

Gemäss Gemeindegesetz unterstehen die Gemeinden der Aufsicht des Kantons. Diese wird vom Regierungsrat wahrgenommen. Die Direktion des Innern übt die Aufsicht aus, sofern keine andere Direktion zuständig ist. Die Zuständigkeit für die Finanzaufsicht über die Gemeinden liegt bei der Finanzdirektion.