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Standortentwicklung (GSE/SEVO)

Ab dem 1. Januar 2027 sind die elektronischen Antragsformulare für die Förderjahre 2025 oder 2026, gültig für das Auszahlungsjahr 2027, hier verfügbar. Die Verfügungen wurden in den Kalenderwochen 37 und 38 versendet. Mit der Zustellung beginnt die Rechtsmittelfrist von 20 Tagen zu laufen.

Förderbeiträge

Die Eingabefrist für das Auszahlungsjahr 2026 ist am 31. Mai 2026 abgelaufen. 

Die Verfügungen wurden in den Kalenderwochen 37 und 38 versendet. Mit der Zustellung beginnt die Rechtsmittelfrist von 20 Tagen zu laufen.

Kürzungsvorbehalt und indikative Betragsschätzung: Auch bei Gutheissung eines Gesuchs steht der Förderbeitrag unter dem Vorbehalt von § 10 SEVO. Übersteigt die Summe aller ermittelten Förderbeiträge die verfügbaren Mittel gemäss § 2 Abs. 1 und 2 GSE, werden sämtliche Beiträge anteilig gekürzt (§ 10 Abs. 1 SEVO). Zudem legt der Regierungsrat auf Antrag der Finanzdirektion den allgemein gültigen Höchstbetrag pro Unternehmen oder Unternehmensgruppe fest (§ 10 Abs. 3 SEVO).

Für das Förderjahr 2026 stehen Mittel von 150 Mio. Franken zur Verfügung. Die beantragte und grundsätzlich förderfähige Gesamtsumme sämtlicher Gesuche übersteigt diesen Betrag deutlich. Die Voraussetzungen für eine anteilige Kürzung nach § 10 Abs. 1 SEVO und einen Höchstbetrag nach § 10 Abs. 3 SEVO sind damit erfüllt. Die Kürzungsquote und der Höchstbetrag lassen sich erst festlegen, wenn sämtliche Gesuche abschliessend beurteilt sind. Der Regierungsrat wird den Kürzungsmechanismus zu diesem Zeitpunkt festlegen. Dies wird voraussichtlich Mitte November 2026 erfolgen.

 

Die Finanzdirektion ist ausschliesslich für die Ausrichtung der Förderbeiträge gemäss dem Gesetz über Standortentwicklung (GSE) und der entsprechenden Verordnung (SEVO) zuständig. (Themen der Standortförderung sind bei der Kontaktstelle Wirtschaft der Volkswirtschaftsdirektion angesiedelt.)

 

Bitte beachten Sie, dass nur Unternehmen Förderbeiträge erhalten können, die sich nicht in Liquidation befinden und keine finanziellen Ausstände bei schweizerischen Behörden (Bund, Kantone, Gemeinden) aufweisen. Ferner kann nur finanziell gefördert werden, wofür nicht bereits staatliche Fördermittel in der Schweiz oder im Ausland bezogen oder beantragt wurden. Unwahre und falsche Angaben, Verstösse gegen die Auflagen, Manipulation des Gesuchsformulars sowie unrechtmässig bezogene Beiträge begründen eine Rückerstattungspflicht und ziehen allenfalls eine strafrechtliche Verfolgung nach sich.

Das Formular ist in Deutsch auszufüllen. Beilagen können ausnahmsweise auch in Französisch, Italienisch oder Englisch eingereicht werden, wenn sie nicht anders verfügbar sind.

Aus verfahrensökonomischen Gründen werden Förderbeiträge nur ausgerichtet, wenn der Anspruch mindestens 7'500 Franken beträgt (§ 9 Abs. 1 SEVO).

Je nach Verfügbarkeit Ihres Jahresabschlusses können Sie 2027 ein Gesuch für das Geschäftsjahr 2025 oder 2026 einreichen, jedoch nur eines. Wählen Sie das entsprechende Formular aus.

Die Einreichung des Fördergesuchs erfolgt ausschliesslich in elektronischer Form. Zu beachten gilt es dabei insbesondere, dass eine rechtsgültige Eingabe weder mit einer gewöhnlichen E-Mail noch über das allgemeine Kontaktformular möglich ist. Vielmehr muss das Ausweisdokument, das eine der Beilagen zum Excel-Gesuchsformular bildet, mit einer anerkannten qualifizierten elektronischen Signatur des Absenders versehen sein. Dies setzt den vorgängigen Erwerb einer solchen Signatur voraus.

Anschliessend ist das korrekt ausgefüllte Excel-Formular samt den zugehörigen PDF-Beilagen (max. 15 MB) über das eigens dafür bestimmte Kontaktformular zu übermitteln. Dazu benötigen Sie eine Benutzerregistrierung bei PrivaSphere. Diese Einreicheform hat den Status eines eingeschriebenen Briefs, weil Sie eine Empfangsbestätigung erhalten. Damit Ihr Gesuch bearbeitet werden kann, sind zwingend alle Angaben im Excel-Formular vollständig und korrekt auszufüllen und ist dieses mit allen PDF-Anhängen hochzuladen. Gesuche, welche diese Kriterien nicht erfüllen, werden nicht berücksichtigt und nicht weiterverarbeitet; es findet keine Übermittlung statt.

Gesuche, welche per E-Mail oder auf andere Weise ohne elektronische Unterschrift (QES) übermittelt werden, gelten nicht als rechtsgültig eingereicht. Die Kommunikation über den Weg des normalen E-Mails ist nicht verschlüsselt. Anfragen und Eingaben zu konkreten Fällen werden über E-Mail nicht entgegengenommen. Lediglich Verständnisfragen, die beim Ausfüllen und Einreichen des Gesuchs entstehen, können per E-Mail an gse-hotline@zg.ch gesandt werden. Die Hotline bietet ausschliesslich Support zur Einreichung der Gesuche an. Telefonische Anfragen können nicht bearbeitet werden.

Eine detaillierte Anleitung finden Sie im Merkblatt, das Sie auf dieser Seite herunterladen können.

Gesuchsformulare

Ab dem 1. Januar 2027 sind die elektronischen Antragsformulare für die Förderjahre 2025 oder 2026, gültig für das Auszahlungsjahr 2027, hier verfügbar.