Standortentwicklung (GSE/SEVO)
Ab sofort sind die elektronischen Antragsformulare für die Förderjahre 2024 oder 2025 sowie das Merkblatt mit der detaillierten Anleitung hier verfügbar.
Förderbeiträge
Die Finanzdirektion ist ausschliesslich für die Ausrichtung der Förderbeiträge gemäss dem Gesetz über Standortentwicklung (GSE) und der entsprechenden Verordnung (SEVO) zuständig. (Themen der Standortförderung sind bei der Kontaktstelle Wirtschaft der Volkswirtschaftsdirektion angesiedelt.)
Bitte beachten Sie, dass nur Unternehmen Förderbeiträge erhalten können, die sich nicht in Liquidation befinden und keine finanziellen Ausstände bei schweizerischen Behörden (Bund, Kantone, Gemeinden) aufweisen. Ferner kann nur finanziell gefördert werden, wofür nicht bereits staatliche Fördermittel in der Schweiz oder im Ausland bezogen oder beantragt wurden. Unwahre und falsche Angaben, Verstösse gegen die Auflagen, Manipulation des Gesuchsformulars sowie unrechtmässig bezogene Beiträge begründen eine Rückerstattungspflicht und ziehen allenfalls eine strafrechtliche Verfolgung nach sich.
Das Formular ist in Deutsch auszufüllen. Beilagen können ausnahmsweise auch in Französisch, Italienisch oder Englisch eingereicht werden, wenn sie nicht anders verfügbar sind.
Aus verfahrensökonomischen Gründen werden Förderbeiträge nur ausgerichtet, wenn der Anspruch mindestens 7'500 Franken beträgt (§ 9 Abs. 1 SEVO).
Je nach Verfügbarkeit Ihres Jahresabschlusses können Sie 2026 ein Gesuch für das Geschäftsjahr 2024 oder 2025 einreichen, jedoch nur eines. Wählen Sie das entsprechende Formular aus. Sollten bereits beide Abschlüsse verfügbar und förderberechtigt sein, geben Sie Ihr Gesuch für 2024 bis spätestens am 31. Mai 2026 ein und jenes für 2025 im Folgejahr.
Die Einreichung des Fördergesuchs erfolgt ausschliesslich in elektronischer Form. Zu beachten gilt es dabei insbesondere, dass eine rechtsgültige Eingabe weder mit einer gewöhnlichen E-Mail noch über das allgemeine Kontaktformular möglich ist. Vielmehr muss das Ausweisdokument, das eine der Beilagen zum Excel-Gesuchsformular bildet, mit einer anerkannten qualifizierten elektronischen Signatur des Absenders versehen sein. Dies setzt den vorgängigen Erwerb einer solchen Signatur voraus.
Anschliessend ist das korrekt ausgefüllte Excel-Formular samt den zugehörigen PDF-Beilagen (max. 15 MB) über das eigens dafür bestimmte Kontaktformular zu übermitteln. Dazu benötigen Sie eine Benutzerregistrierung bei PrivaSphere. Diese Einreicheform hat den Status eines eingeschriebenen Briefs, weil Sie eine Empfangsbestätigung erhalten. Damit Ihr Gesuch bearbeitet werden kann, sind zwingend alle Angaben im Excel-Formular vollständig und korrekt auszufüllen und ist dieses mit allen PDF-Anhängen hochzuladen. Gesuche, welche diese Kriterien nicht erfüllen, werden nicht berücksichtigt und nicht weiterverarbeitet; es findet keine Übermittlung statt.
Gesuche, welche per E-Mail oder auf andere Weise ohne elektronische Unterschrift (QES) übermittelt werden, gelten nicht als rechtsgültig eingereicht. Die Kommunikation über den Weg des normalen E-Mails ist nicht verschlüsselt. Anfragen und Eingaben zu konkreten Fällen werden über E-Mail nicht entgegengenommen. Lediglich Verständnisfragen, die beim Ausfüllen und Einreichen des Gesuchs entstehen, können per E-Mail an gse-hotline@zg.ch gesandt werden. Die Hotline bietet ausschliesslich Support zur Einreichung der Gesuche an. Telefonische Anfragen können nicht bearbeitet werden.
Eine detaillierte Anleitung finden Sie im Merkblatt, das Sie auf dieser Seite herunterladen können.
