Erlass und Stundung und Ratenzahlung

Steuerpflichtigen, die in Not geraten sind oder für welche die Bezahlung der Steuern, der Zinsen, der Bussen oder der Kosten eine grosse Härte bedeuten, kann der geschuldete Betrag gestundet oder ganz oder teilweise erlassen werden.

Erlass

Ist eine steuerpflichtige Person aus schwerwiegenden Gründen (Krankheit, Arbeitslosigkeit, Erwerbsunfähigkeit u. Ä.) ausserstande, die Steuern termingerecht zu zahlen, so kann sie um eine Stundung nachsuchen.

Wird die Bezahlung der Steuern aus den genannten Gründen verunmöglicht, kann ein teilweiser oder gänzlicher Erlass der definitiven Steuern in Betracht gezogen werden. Es können nur schwerwiegende und begründete Härtefälle berücksichtigt werden. Die eingehend begründeten Gesuche sind zu richten an die Steuerverwaltung, Steuererlass, Postfach, 6301 Zug.

 

Stundung

Ist eine steuerpflichtige Person aus schwerwiegenden Gründen (Krankheit, Arbeitslosigkeit, Erwerbsunfähigkeit u. Ä.) ausserstande, die Steuern termingerecht zu zahlen, so kann sie ein Gesuch auf Ratenzahlung stellen oder um eine Stundung nachsuchen.

Es gilt zu beachten, dass bei Nichteinhaltung der vereinbarten Ratenzahlungen das rechtliche Inkasso ausgelöst wird. Der Verzugszins wird sowohl bei Stundungen wie auch bei Ratenzahlungen verrechnet.

Gesuche für Ratenzahlungen und Stundungen sind bei der Abteilung Steuerbezug einzureichen. Die entsprechenden Einzahlungsscheine werden innerhalb einer Woche zugestellt.

 

Ratenzahlung

Ist eine steuerpflichtige Person aus schwerwiegenden Gründen (Krankheit, Arbeitslosigkeit, Erwerbsunfähigkeit u. Ä.) ausserstande, die Steuern termingerecht zu zahlen, so kann sie ein Gesuch auf Ratenzahlung stellen oder um eine Stundung nachsuchen.
 
Es gilt zu beachten, dass bei Nichteinhaltung der vereinbarten Ratenzahlungen das rechtliche Inkasso ausgelöst wird. Der Verzugszins wird sowohl bei Stundungen wie auch bei Ratenzahlungen verrechnet.
 
Gesuche für Ratenzahlungen und Stundungen sind bei der Abteilung Steuerbezug bei derjenigen Person einzureichen, deren Name auf der Steuerrechnung aufgedruckt ist. Die entsprechenden Einzahlungsscheine werden innerhalb einer Woche zugestellt.

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