Zinsen und Skonto

Nach Ablauf der Zahlungsfrist wird ein Verzugszins erhoben. Auf zu viel einbezahlte Steuern wird ein Vergütungs- respektive Rückerstattungszins entrichtet. Die entsprechenden Zinsfüsse werden von der Finanzdirektion jährlich festgelegt. Seit 2024 wird wieder ein Skonto-Abzug entrichtet.

Grundsatz Verzugszins

Die Verzugszinspflicht beginnt mit Fälligkeitsdatum der ersten Rechnungsstellung (provisorisch oder definitiv). Ist der definitive Rechnungsbetrag tiefer, wird nur auf der zu spät bezahlten Betragsdifferenz ein Verzugszins erhoben. Der Verzugszins tritt auch dann ein, wenn eine Zahlungsvereinbarung oder Einsprache gegen die Veranlagung gemacht wird.

Skonto

Der Kanton Zug führte 2024 für frühzeitige Steuerzahlungen wieder einen Skonto-Abzug ein. Sie können ein Skonto abziehen, wenn Sie jeweils bis zum 31. Juli statt erst per Ende des Jahres die provisorische Jahressteuer bezahlen.

Den Skontosatz finden Sie unten aufgeführt unter «Zinssatz».

Zinssatz

Anbei finden Sie zu Ihrer Information die aktuellen Zinssätze:

 

Kantons- und Gemeindesteuern            
  2026-2024 2023-2020 2019-2016 2015 2014-2005  
Verzugszins 4,0 % 4,0 % 0,0 % 1,0 % 2,0 %  
Vergütungszins 2,0 % 0,0 % 0,0 % 1,0 % 2,0%  
Ausgleichszins 2,0 % 0,0 % 0,0 % 1,0% 2,0%  
Skonto 2,0%          
             
Direkte Bundessteuer            
  2026       2025 2024 20232022 20212017  
Verzugszins 4,0 % 4,5 % 4,75 % 4,0 % 3,0 %  
Rückerstattungszins 4,0 % 4,5 % 4,75 % 4,0 % 3,0 %  
Vergütungszins für Vorauszahlungen 0,0 % 0,75 % 1,25 % 0,0 % 0,0 %  

 

 

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