Fristerstreckung Steuererklärung juristische Personen

Juristische Personen müssen ihre Steuererklärung bis zum 30. September einreichen. Die Frist kann bis längstens 30. Juni des Folgejahres erstreckt werden. Die Fristerstreckungsgesuche werden nicht bestätigt.

Vorbedingung

Sie benötigen die Pers ID (Steueridentifikationsnummer), die auf allen unseren Dokumenten an Sie aufgeführt ist.

Bemerkungen

Fristerstreckungsgesuche, die über den 30. Juni des Folgejahres hinausgehen, werden grundsätzlich nicht gewährt.

 

 

Kontakt

Steuerverwaltung Abteilung Juristische Personen

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