Fristerstreckung Steuererklärung Juristische Personen
Juristische Personen müssen ihre Steuererklärung bis am 30. September einreichen. Die Frist kann bis zum 31. März des Folgejahres erstreckt werden.
Diese Fristerstreckungsgesuche werden nicht bestätigt und sind nicht gebührenpflichtig.
Vorbedingung
Sie benötigen die Pers ID, die auf allen unseren Dokumenten an Sie aufgeführt ist.
Bemerkungen
Fristerstreckungsgesuche, die über den 31. März des Folgejahres hinausgehen, wollen Sie bitte schriftlich und begründet an die Steuerverwaltung Zug, Juristische Personen, Postfach, 6301 Zug senden oder per E-Mail an internet.stv@zg.ch. Solche Fristerstreckungen unterliegen einer Bearbeitungsgebühr von Fr. 35.–, die mit der definitiven Steuerrechnung eingefordert wird.
Abteilung
Juristische Personen Bahnhofstrasse 26 6300 Zug
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 13:30 - 17:00