Fristerstreckung Steuererklärung juristische Personen
Juristische Personen müssen ihre Steuererklärung bis zum 30. September einreichen. Die Frist kann bis längstens 30. Juni des Folgejahres erstreckt werden. Die Fristerstreckungsgesuche werden nicht bestätigt.
Vorbedingung
Sie benötigen die Pers ID (Steueridentifikationsnummer), die auf allen unseren Dokumenten an Sie aufgeführt ist.
Bemerkungen
Fristerstreckungsgesuche, die über den 30. Juni des Folgejahres hinausgehen, werden grundsätzlich nicht gewährt.
Kontakt
Steuerverwaltung Abteilung Juristische Personen
Bahnhofstrasse 26
6300 Zug
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