Steuerbefreiung juristische Personen

Grundsätzlich sind alle juristischen Personen steuerpflichtig. Vereine, Stiftungen und andere juristische Personen können von der Steuerpflicht befreit werden, wenn sie gemeinnützige, öffentliche oder Kultuszwecke verfolgen.

Gesuch einreichen

Gesuche um Befreiung von der Steuerpflicht sind schriftlich einzureichen an die Steuerverwaltung, Rechtsabteilung, Bahnhofstrasse 26, Postfach, 6301 Zug.
Es ist Sache der juristischen Person, die sich auf die Steuerbefreiung beruft, darzulegen, dass die Voraussetzungen der Steuerbefreiung gegeben sind.

Details hierzu finden Sie im Merkblatt «Merkblatt Steuerbefreiung».

 

Steuerbefreiung

Die Steuerbefreiung gilt für die Kantons- und Gemeindesteuern (Gewinn- und Kapitalsteuern sowie Erbschafts- und Schenkungssteuer) sowie die direkte Bundessteuer (Gewinnsteuer).

 

 

 

 

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