Fristerstreckung Steuererklärung Natürliche Personen
Die Steuererklärung ist bis am 30. April einzureichen. Wenn es Ihnen nicht möglich ist, die Steuererklärung mit den erforderlichen Unterlagen innert dieser Frist einzureichen, können Sie hier das Online-Formular zur Fristverlängerung ausfüllen.
Fristerstreckungsgesuch
Sie benötigen Ihre Pers ID, die auf allen unseren Dokumenten an Sie aufgeführt ist.
Gesuche um Fristerstreckungen werden generell bis zum 31. Dezember gewährt.
Bemerkungen
Fristerstreckungsgesuche, die über den 31. Dezember hinausgehen, senden Sie bitte schriftlich und begründet an die Steuerverwaltung Zug, Postfach, 6301 Zug. Solche Fristerstreckungen unterliegen einer Bearbeitungsgebühr von Fr. 35.–, die dann mit der definitiven Steuerrechnung eingefordert wird.
Abteilung
Natürliche Personen Bahnhofstrasse 26 6300 Zug
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 13:30 - 17:00