Fristerstreckung Steuererklärung natürliche Personen

Die Steuererklärung mit den erforderlichen Unterlagen ist bis am 30. April einzureichen. Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, können Sie hier das Online-Formular zur Fristverlängerung ausfüllen.

Fristerstreckungsgesuch

Für ein Fristerstreckungsgesuch benötigen Sie Ihre Pers ID (Steueridentifikationsnummer), die auf allen unseren Dokumenten an Sie aufgeführt ist.

Gesuche um Fristerstreckungen werden generell bis zum 31. Dezember gewährt.

 

 

Bemerkungen

Fristerstreckungsgesuche, die über den 31. Dezember hinausgehen, senden Sie bitte schriftlich und begründet an die Steuerverwaltung Zug, Postfach, 6301 Zug. Solche Fristerstreckungen unterliegen einer Bearbeitungsgebühr von 35 Franken, die mit der definitiven Steuerrechnung eingefordert wird.

Kontakt

Steuerverwaltung Abteilung Natürliche Personen

Kontaktformular
Bahnhofstrasse 26
6300 Zug
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geschlossen