Steuern für natürliche Personen berechnen

Der Steuerrechner ist ein Hilfsmittel für die provisorische Berechnung des geschuldeten Steuerbetrags. Er wurde mit der grösstmöglichen Sorgfalt entwickelt. Trotzdem sind alle Angaben ohne Gewähr. Verbindliche Auskünfte können direkt bei der Steuerverwaltung des Kantons Zug bezogen werden.

Steuerrechner für natürliche Personen

Folgende Steuerrechner stehen Ihnen zur Auswahl:

  • Einkommenssteuern (Kantons- und Gemeindesteuern und direkte Bundessteuer)
  • Kapitalabfindung aus Vorsorge (Kantons-, Gemeindesteuern und direkte Bundessteuer
  • Erbschafts- und Schenkungssteuer (Kantons- und Gemeindesteuern)

 

Der Steuerrechner der ESTV erlaubt es Ihnen, weitergehende Steuerberechnungen und Vergleiche der Steuerbelastung mit anderen Kantonen vorzunehmen.

Steuertarif

Der anwendbare Steuertarif für die ordentlichen Steuern von natürlichen Personen richtet sich nach
§ 35 StG und § 44 des StG. Die kantonale Steuerverwaltung passt die Tarifstufen bei der Einkommenssteuer und der Vermögenssteuer jährlich an den Landesindex der Konsumentenpreise an.
Die anwendbaren Steuertarife für die direkte Bundessteuer finden Sie direkt auf der Homepage der Eidgenössischen Steuerverwaltung.

 

Kontakt

Steuerverwaltung Abteilung Natürliche Personen

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