Onlineabrechnung Quellensteuern
Danke, dass Sie die Weblösung zur Einreichung der Quellensteuerberechnung nutzen. Sie sparen Zeit und Geld!
Zusammenfassung
Als Arbeitgebende von quellensteuerpflichtigen Personen können Sie kostenlos, einfach und schnell die Quellensteuerabrechnung einreichen. Die erfassten Daten können lokal gespeichert und für nachfolgende Abrechnungsperioden wiederverwendet werden.
Wichtig: Die Abrechnungen sind monatlich einzureichen.
Nachfolgende quellensteuerpflichtige Personen können abgerechnet werden:
- Lohnempfänger ohne spezielle Aufenthaltsbewilligung
- Lohnempfänger mit spezieller Aufenthaltsbewilligung (90 Tage /120 Tage)
- Empfänger von Mitarbeiterbeteiligungen mit Wohnsitz im Ausland
Onlineabrechnung Quellensteuer
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Merkblatt Onlinedeklaration
Gruppe
Quellensteuer Bahnhofstrasse 26 6300 Zug
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 13:30 - 17:00