Online-Abrechnung Quellensteuern

Danke, dass Sie die Weblösung zur Einreichung der Quellensteuerberechnung nutzen. Dadurch sparen Sie Zeit und Geld.

Zusammenfassung

Als Arbeitgebende von quellensteuerpflichtigen Personen können Sie kostenlos, einfach und schnell die Quellensteuerabrechnung einreichen. Die erfassten Daten können lokal gespeichert und für nachfolgende Abrechnungsperioden wiederverwendet werden.

 

Wichtig: Die Abrechnungen sind monatlich einzureichen.

Nachfolgende quellensteuerpflichtige Personen können abgerechnet werden:

  • Lohnempfängerinnen und -empfänger ohne spezielle Aufenthaltsbewilligung
  • Lohnempfängerinnen und -empfänger mit spezieller Aufenthaltsbewilligung (90 Tage / 120 Tage)
  • Empfängerinnen und Empfänger von Mitarbeiterbeteiligungen mit Wohnsitz im Ausland

Online-Abrechnung Quellensteuer

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Merkblatt Online-Deklaration
PDF | 68 KB | Deutsch

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Steuerverwaltung Gruppe Quellensteuer

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