08.07.2024, Zug | Vernehmlassung Kanton Zug
Teilrevision des Gesetzes über die Entschädigung der nebenamtlichen Behördenmitglieder (Nebenamtsgesetz) vom 27. Januar 1994 (BGS 154.25) sowie zur Teilrevision des Kantonsratsbeschlusses über die Entschädigung der Fraktionen des Kantonsrates vom 21. Oktober 1976 (BGS 141.2)
Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 18. Juni 2024 die Teilrevision des Gesetzes über die Entschädigung der nebenamtlichen Behördenmitglieder (Nebenamtsgesetz) vom 27. Januar 1994 (BGS 154.25) sowie der Teilrevision des Kantonsratsbeschlusses über die Entschädigung der Fraktionen des Kantonsrates vom 21. Oktober 1976 (BGS 141.2) verabschiedet. Die Finanzdirektion wurde beauftragt, das Ergebnis der 1. Lesung in die Vernehmlassung zu geben. Finanzdirektion/Direktionssekretariat
1) Schreiben an Vernehmlassungsadressaten
PDF | 83 KB | Deutsch
3) Anhang zu Beilage 1, Bericht und Antrag des Regierungsrats
PDF | 69 KB | Deutsch
Kontakt
Direktionssekretariat FD
Baarerstrasse 53
6301 Zug
6301 Zug
Montag bis Freitag
–
–
–
–
Samstag bis Sonntag
geschlossen
geschlossen
Termine nur nach Vereinbarung.