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15.03.2024, Zug | Vernehmlassung Kanton Zug

Totalrevision des Übertrittsreglements

Der Bildungsrat beabsichtigt, das bisherige Übertrittsverfahren mit Vornoten (Erfahrungswert) und Lehrpersonen-Empfehlung (Prognosewert) mit einem geeichten Test (Vergleichswert) zu ergänzen. Damit will der Bildungsrat im Sinne der Absicht der teilerheblich erklärten kantonsrätlichen Motion Balmer/Wiederkehr (Vorlage Nr. 3174) den Zugang zum Langzeitgymnasium steuern und damit die Sekundarschule resp. den dualen Bildungsweg stärken. Der Bildungsrat hat den Entwurf des Übertrittsreglements in 1. Lesung verabschiedet und das Amt für gemeindliche Schulen beauftragt, das Ergebnis der 1. Lesung bis Ende September in die Vernehmlassung zu geben.

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